Bausparen

Mager-Zins statt Renditeknüller


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Lange Zeit waren sie bei Geldanlegern sehr beliebt: Bausparverträge mit hohem Gut­habenzins, der oft deutlich über vergleichbaren Festgeldkonditionen lag. Doch heute wollen einige Bausparkassen nichts mehr von ihrer früheren Großzügigkeit wissen.

Das Bauspar-Prinzip ist ebenso einfach wie sinnvoll: Viele Bauwillige schließen sich zu einer Spargemeinschaft zusammen, die jedem Anleger – früher oder später – ein zinsgünstiges Darlehen gewährt. Zusätzlich sorgte der Staat lange Zeit mit üppigen Zulagen und Förderungsmaßnahmen dafür, dass das Bausparen zum „Volkssport“ wurde.

Was jedoch in den ersten Nachkriegsjahrzehnten hervorragend funktionierte, wurde mit der Hochzinsphase in den 1980er-Jahren erstmals problematisch: Die Nachfrage nach den niedrig verzinsten Darlehen war groß, die Einzahlungen gingen jedoch infolge der hohen Renditen anderer Anlageformen zurück. Die Folge: Bausparer mussten immer längere Wartezeiten in Kauf nehmen, die „zinsgünstige Finanzierung“ wurde infolge notwendiger Vor- und Zwischenfinanzierungen zum teuren Unterfangen.

„Renditetarife“ als Lockvogel

Schnell hatten die Kassen jedoch eine Lösung parat: Mit „Renditetarifen“ sollten Anleger gelockt werden, die keine Absichten zum Bau oder Kauf einer Immobilie hegten. Das Konzept war erfolgreich: Die Kassen verzeichneten hohe Abschlussraten und mussten sich um die Wartezeiten für die Zuteilung „echter“ Bausparverträge keine Sorgen mehr machen.

Bis zu 5 % Rendite

Doch mittlerweile ist es gerade die einstmalige Großzügigkeit, die zum Problem wird. Die seinerzeit versprochenen Renditen von bis zu 5 % liegen weit über dem aktuellen Kapitalmarktzins. Bereits seit zwei Jahren reagieren die Kassen darauf: Die früher übliche Mög­lichkeit, auf einen Hochzins-Bausparvertrag auch wesentlich höhere Beträge als die Regelsparrate einzuzahlen, wurde oft ebenso gestrichen wie das Angebot, die Bausparsumme formlos zu erhöhen. Immer öfter wird zudem Kunden mit derartigen „Problemverträgen“ auch der Wechsel in andere, niedriger verzinste Sparprogramme nahegelegt.

Noch weiter geht etwa die Postbank-Tochter BHW, die die teuren Verträge mit der Begründung kündigt, dass der Vertragszweck mit dem Erreichen der Bausparsumme erfüllt sei. Ob diese Kündigung rechtens ist, wird erst das in die Wege geleitete Schlichtungsverfahren bei der Ombudsfrau der privaten Bausparkassen zeigen.

In jedem Fall empfiehlt es sich, einen vorhandenen Bausparvertrag zu überprüfen: Wurde er mit dem Ziel einer hohen Rendite abgeschlossen und liegt der Zins mindestens auf Tagesgeldniveau (derzeit rund 3,75%), sollten Sie nach Möglichkeit daran festhalten.

Handelt es sich hingegen um einen Niedrigzinstarif, sind Ihre Zukunftspläne entscheidend für die weitere Vorgehensweise. Bereits seit längerem angesparte Verträge können bestehen bleiben, wenn das Darlehen in absehbarer Zeit benötigt wird. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie – sofern keine Kündigungs- bzw.Bindungsfristen dagegen spre­chen – über Kapitalumschichtungen nachdenken.

Neuere Verträge mit geringem Guthaben lohnen sich allein unter dem Gesichtspunkt der Geldanlage meist nicht mehr. Aber auch mit dem Ziel „zinsgünstiges Darlehen“ sind Bausparverträge längst nicht mehr erste Wahl, da die Kosten infolge des Zinsverzichts in der Ansparphase und hoher Nebengebühren oft deutlich über den Darlehenskonditionen von Banken und Sparkassen liegen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(01):16-16