Sozialversicherung 2008

Neue Grenzwerte und Rechengrößen


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Zum 1. Januar 2008 treten zahlreiche Änderungen in der gesetzlichen Sozialversicherung in Kraft. Soweit diese auch die öffentlichen Apotheken und Sie als Arbeitgeber betreffen, haben wir die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung be­tragen in den alten Bun­deslän­dern 63.600 € (2007: 63.000 €) im Jahr und monatlich 5.300 € (2007: 5.250 €). In den neuen Bundesländern werden sie von jährlich 54.600 € (2007) auf 54.000 € und von monatlich 4.550 € auf 4.500 € reduziert.

Die Beitragssätze der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind bundesweit einheitlich. Sie betragen zum 1. Januar 2008 in der Rentenversicherung unverändert 19,9 %, in der Arbeitslosenversicherung sinken sie von 4,2% auf 3,3%.

In der Kranken- und Pflegeversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen bun­deseinheitlich von jährlich 42.750 € (2007) auf nunmehr 43.200 € und von monatlich 3.562,50 € auf 3.600 €.

In der Pflegeversicherung beträgt der bundesweite Beitragssatz 1,7 %. Er soll vom 1. Juli 2008 an um 0,25 %-Punk­te erhöht werden. Kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahre haben einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,25 % zu tragen.

Die Jahresarbeitsentgeltgren­ze (JAE-Grenze) ist die Obergrenze für die Beurteilung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die allgemeine Grenze beträgt im Jahr 2008 48.150 € (2007: 47.700 €).

Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungs­frei und privat krankenversichert waren, bleiben weiterhin versicherungsfrei, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt die besondere Grenze von 43.200 € (2007: 42.750 €) überschreitet.

Durch das am 1. April 2007 in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sind Arbeitnehmer nur dann krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der aktuellen JAE-Grenze liegt und auch bereits in den letzten drei Kalenderjahren die jeweiligen JAE-Grenzen überschritten hat (siehe Tabelle oben).

Der Beitragszuschuss des Arbeitgebers für privat krankenversicherte Beschäftigte beträgt im Jahr 2008 bundesweit maximal 250,20 €, höchstens jedoch die Hälfte des zu entrichtenden Beitrags.

Für Beschäftigte, die privat pflegeversichert sind, hat der Apotheker als monatlichen Zuschuss maximal 30,60 € (in Sachsen: 12,60 €) zu zahlen. Mit der geplanten Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung ändert sich dieser Betrag ab 1. Juli 2008.

Die Geringverdienergrenze beträgt weiterhin bundesweit 325 € im Monat. Bis zu diesem Arbeitsentgelt sind die Bei­träge zur Sozialversicherung vom Apotheker allein zu tragen, wobei die­se Regelung nur für Auszubildende gilt.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(01):12-12