Tages- und Festgeldkonditionen

Parkplätze mit Fallstricken


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Sicherheit wird bei deutschen Geldanlegern immer noch groß geschrieben: Milliardenbeträge schlummern auf Tages- und Festgeldkonten und ein Ende des „Sorglos-Booms“ ist nicht abzusehen. Doch die Konditionen enthalten oft gefährliche Fallstricke.

Die Werbung klingt vielversprechend: „4% bei täglicher Verfügbarkeit“ ist derzeit in fast allen Finanzzeitschrif­ten zu lesen, aber auch vom „Zins-Turbo“ oder der „Rendite-Rakete“ ist die Rede. Gerade dabei gilt jedoch: Je höher der Zins, umso aufmerksamer sollten Anleger das Kleingedruckte studieren.

Entscheidend ist die Verfügbarkeit

So ist zunächst zwischen Tages- und Festgeldern zu unterscheiden: Tagesgeld bedeutet, dass das angelegte Kapital – wie der Name bereits sagt – täglich kündbar, also verfügbar ist. Es eignet sich daher vor allem zur kurzzeiti­gen Disposition freier Gel­der, etwa Zahlungen der Ab­rech­nungs­stelle. Die Flexibilität hat allerdings den Nachteil, dass auch die Zinsen – zumindest grundsätzlich – täglich an die aktuelle Marktlage angepasst werden können. Vor allem kleinere und regionale Institute machen hiervon gern Gebrauch, sodass Sie die aktuelle Ver­zinsung insbesondere in Phasen stark schwankender Kapi­talmarktrenditen regelmäßig prüfen sollten.

Festgelder hingegen sind für eine Laufzeit von meist 30, 60 oder 90 Tagen festgeschrieben, oft gelten auch längere Anlagefristen. Hier bestehen während der vereinbarten Anlagedauer keine Ver­fü­gungs­möglichkeiten, sodass sich diese Anlageform insbesondere dann eignet, wenn freie Gelder auf Sicht von meh­re­‑ ren Monaten bzw. maximal zwei Jahren nicht benötigt werden, aber dennoch flexibel angelegt werden sollen.

Der Zinssatz für Festgelder liegt meist etwas höher als für Tagesgelder, zudem wird er für die gesamte Laufzeit fest vereinbart und kann nicht verändert werden – ein Vorteil in Phasen sinkender Kapitalmarktrenditen. Achten sollten Sie jedoch hier besonders da­rauf, dass Banken und Sparkas­sen auslaufende Festgelder meist ohne Kundenrücksprache zu den dann geltenden Zinssätzen verlängern. Sinnvoll ist es daher, sich kurz vor Fälligkeit nach den aktuellen Konditionen zu erkundigen und gegebenenfalls neu zu verhandeln.

Staffelung ist nicht gleich Staffelung

Genaues Lesen und regelmäßige Prüfungen lohnen sich aber auch in Hinblick auf die Betragshöhe. Die Standardkon­ditionen regionaler Banken und Sparkassen sehen meist Staffelungen vor, nach denen z. B. Tagesgelder bis zu 5.000 € mit 1,0 % verzinst werden, Beträge bis zu 25.000 € mit 3,25 %, Beträge bis zu 100.000 € mit 3,5 % und höhere Summen mit 3,7 %. Der Zinssatz gilt dann stets für die ganze Sum­me, d.h., wenn Sie 30.000 € anlegen, erhalten Sie die genannten 3,25 % auf den gesamten Anlagebetrag.

Lockvogelangebote genau studieren

Allerdings sollten Sie die angebotene Staffelung auch hinterfragen. Manche Lockvogel­anbieter stellen ihre Staffel­sätze zwar nahezu identisch vor, vermerken jedoch in einer Fußnote, dass die genannten Zinsen allein für den jeweiligen Betragsteil gelten. In diesem Fall werden also z.B. bei einer Anlage von 150.000 € die ersten 5.000 € mit 1,0 % verzinst, die nächsten 20.000 € mit 3,25 %, die folgenden 75.000 € mit 3,5 % und erst für den Restbetrag bekommt man den be­worbenen Spitzensatz von 3,7 %. Per saldo ergibt sich also nur ein Zinssatz von 3,45 %, sodass die „klassische“ Offerte die weitaus bessere Lösung darstellt.

Viele Internetanbieter und Autobanken setzen aber auch darauf, mit hohen Zinsen Neu­kunden zu ködern, die dann aus Bequemlichkeit weiterhin investieren. Beliebt ist etwa die Masche, dass der beworbene (Lockvogel-)zins zwar meist bereits ab dem ersten Euro gilt, allerdings nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Wer z.B. bei der comdirect Bank sein Geld anlegt, profitiert nur bis zu einer Anlagesumme von 30.000 € von dem beworbenen Zinssatz von 3,8 %. Was darüber hinausgeht, wird dagegen nur noch mit 0,5 % verzinst – eine Rendite, die weit unter den Sätzen selbst sparsamer Regionalbanken liegt.

Kritisch wird dies insbeson­dere, wenn die Höchstgrenze sehr niedrig angesetzt wurde. Offeriert ein Anbieter beispielsweise für drei Monate groß­zügige 5,0 % auf maximal 5.000 €, so erhalten Sie bei Anlage dieses Betrags insgesamt 62,50 € Zinsen. Von Ihrer Hausbank bekämen Sie indes bei einem angenommenen Zinssatz von 3,5 % eine Gutschrift von 43,75 €. Das Lockvogel-Angebot ist also nur um 18,75 € rentabler – wobei dieser Vorteil meist noch durch die Dauer des Kapitaltransfers geschmälert wird.

Aufwändige Kontoeröffnung

Überdies erfordert die Kontoeröffnung aufwändiges Ausfüllen der Formblätter und die Legitimation etwa im Post-Ident-Verfahren beim nächsten Postamt. Auch ist nicht sichergestellt, wie lange die Konditionen gelten. Und falls Sie mehr als die genannte Summe anzulegen haben, sind Sie bei einer „klassischen“ Offerte in den meisten Fällen ohnehin besser aufgehoben, liegen die Folgezinssätze doch oftmals – siehe comdirect – weit unter den in der Wer-bung herausgestellten Konditionen.

Zinsplus nur für Neukunden

Die Neukundengewinnung steht bei den meisten Direktbanken ohnehin im Vordergrund der Werbeanstrengungen. So bietet etwa CortalConsors seinen Neukunden für Tagesgelder von bis zu 20.000 € 4,5 % Zins p.a. und damit deutlich mehr als den Altkunden, die sich mit 3,25 % begnügen müssen. Dabei sollten Sie allerdings bedenken, dass auch Sie nach der Aktionsdauer von sechs Monaten zu den „Altkunden“ zählen werden, sodass der aufwändige Wechsel lediglich einen Vorteil von 125 € bringt. Positiv zu bewerten ist hier allerdings die Tatsache, dass der Ableger der französischen BNP Paribas zumindest in der Vergangenheit auch Altkunden mit fairen Zinssätzen gegenübergetreten ist.

Ein weiteres Kriterium ist schließlich die Frage nach der Einlagensicherung. Seit einigen Jahren bieten Banken aus den Niederlanden, Dänemark und – vor allem – der Türkei extrem hohe Zinsen für Tagesgelder, mit denen selbst kundenfreundliche deutsche Autobanken nicht mithalten können. Allerdings sind diese Institute nur selten an das deutsche Einlagensicherungssystem angeschlossen. Im Fall einer Insolvenz müssen Sie also damit rechnen, nicht oder nur teilweise entschädigt zu werden und zudem – dies wiegt oft ebenso schwer – langwierige Verhandlungen mit auslän­dischen Einlagen­sicherungseinrichtungen zu führen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(01):14-14