Befristeter Arbeitsvertrag

Vorzeitige Kündigung möglich


Dr. Christine Ahlheim

Auch ein befristetes Arbeitsverhältnis ist gegebenenfalls vorzeitig ordentlich kündbar, sofern im Arbeitsvertrag eine entsprechende Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart wurde, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 19. Februar 2009 (10 Sa 705/08).

Im verhandelten Fall hatte der Arbeitgeber mit der Mitarbeiterin einen auf zehn Monate befristeten Arbeitsvertrag geschlossen. Dieser enthielt u.a. eine Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis während der sechsmonatigen Probezeit sowie auch danach bis zum Ablauf der vereinbarten Befristung ordentlich kündbar sei.

Internet-Info

Das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz kann im Internet unter
www.justiz.rlp.de

abgerufen werden.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(09):4-4