Claudia Mittmeyer
Die schriftliche Vereinbarung eines Pauschalpreises für Renovierungskosten schützt deutlich besser vor unliebsamen Überraschungen als ein Kostenvoranschlag. Denn dieser darf nach einem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil des Landgerichts Coburg (121 O 81/09) um rund 10% überschritten werden.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(15):4-4