Steuer-Spartipp

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Aktuelle Entwicklungen


Helmut Lehr

Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2007 wurde die für das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag maßgebende Altersgrenze vom 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr gesenkt1). Deshalb können Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden oder die ein Studium absolvieren, grundsätzlich nur noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr berücksichtigt werden.

Hinweis: Für die Geburtenjahrgänge 1980 bis 1982 galt eine besondere Übergangs­regelung.

Altersgrenze umstritten

Zwischenzeitlich ist beim Bundesfinanzhof ein Musterverfahren anhängig2), in dem entschieden werden muss, ob die Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre rechtens ist oder zumindest die Übergangsregelung hätte verlängert werden müssen (Ausdehnung auf jüngere Jahrgänge). Geklagt hatte ein Vater, dessen im Oktober 1983 geborene Tochter im Jahr 2008 noch studierte. Die Familienkasse hatte die Kindergeldfestsetzung wegen Vollendung des 25. Lebensjahres ab November 2008 aufgehoben.

Finanzgericht hat keine Zweifel

Das Finanzgericht München3) hatte im vorinstanzlichen Verfahren keinerlei Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der neuen Altersgrenze. Dem Gesetzgeber stünde hier ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Es komme insoweit auch nicht entscheidend darauf an, dass viele Studiengänge tatsächlich über das 25. Lebensjahr hinausgingen.

Hinweis: Auch wenn die Chancen auf eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung durch den Bundesfinanzhof nach Expertenmeinung nicht allzu hoch sein dürften, sollten entsprechende Aufhebungsbescheide angefochten und ein Ruhen des Verfahrens beantragt werden.

Abitur für „Nichtschüler“

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 18. März 20094) klargestellt, dass die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für „Nichtschüler“ zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung als Berufsausbildung anzusehen ist und deshalb grundsätzlich zum Bezug von Kindergeld berechtigt. Beim sog. Nichtschülerabitur wird der Bewerber in „formalisierter“ Weise durch Lehrer beraten und betreut und nur zur Prüfung zugelassen, wenn er optimal vorbereitet ist.

Hinweis: Die Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses hat der Bundesfinanzhof ebenfalls noch als Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts beurteilt5).

Neue Familien­förderung ab 2010

Steuerzahlerfreundliche Recht­sprechung beim Thema Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Schließlich hat der Gesetzgeber erst kürzlich beschlossen, das Kindergeld und den Kinderfreibetrag ab 2010 anzuheben. Das Kindergeld wurde um je 20 € pro Kind erhöht und der Kinderfreibetrag stieg auf 7.008 € (bisher 6.024 €). Für das erste und zweite Kind zahlt der Fiskus somit künftig je 184 €, für das dritte Kind 190 € und ab dem vierten Kind je 215 €.

1) Vgl. AWA -Ausgabe Nr. 3 vom 1. Februar 2007, Steuer-Spartipp Nr. 2, Seite 19.
2) Aktenzeichen III R 35/09.
3) Vgl. Urteil vom 22. April 2009, Aktenzeichen 9 K 3729/08.
4) Aktenzeichen III R 26/06.
5) Vgl. AWA -Ausgabe Nr. 16 vom 15. August 2009, Steuer-Spartipp Nr. 2, Seite 18; Urteil vom 2. April 2009, Aktenzeichen III R 85/08.

Die Urteile des Bundesfinanzhofs4),5) können unter
www.bundesfinanzhof.de
–> Entscheidungen unter den Entscheidungsdaten 18. März 2009 und 2. April 2009 abgerufen werden.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(02):17-17