Dr. Christine Ahlheim
- Die schwarz-gelbe Koalition will den erhöhten Kassenabschlag der Apotheken von 2,05 € für die kommenden beiden Jahre gesetzlich festschreiben, danach soll je nach Marktlage neu verhandelt werden.
- Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank hat mit der fristlosen Entlassung von zwei Vorstandsmitgliedern auf die Betrugsaffäre um die Leipziger Immobilienfirma LICON reagiert. Erste Ergebnisse einer internen Untersuchung deuteten, so eine Pressemeldung der Apobank, darauf hin, dass einzelne Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter „unter Verdacht stehen, unerlaubt persönliche Vorteile erhalten zu haben“.
- Der Bundesrat sprach sich in seiner Sitzung vom 5. November 2010 dagegen aus, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel für Haustiere, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, über Versandapotheken vertrieben werden dürfen. Seinen Beschluss begründete der Bundesrat damit, dass die strenge deutsche Anforderung, nach der die Verschreibung eines Arzneimittels grundsätzlich die persönliche tierärztliche Untersuchung voraussetzt, in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht gilt.
- Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Daniel Bahr wird voraussichtlich neuer Landesvorsitzender der FDP in Nordrhein-Westfalen und tritt damit die Nachfolge des scheidenden Landeschefs Andreas Pinkwart an.
- Johannes Singhammer (CSU), stellvertretender Vorsitzender der Unions-Bundestagsfraktion, forderte in der Frankfurter Rundschau, Zulassungssperren für niedergelassene Ärzte komplett abzuschaffen. Das System der Zulassungssperren habe an den Verteilungsproblemen nichts geändert und mancher Arzt würde es auf dem Land versuchen, wenn er wüsste, dass er beim Scheitern von dort auch wieder wegkomme.
- Auf wenig Verständnis stößt die Ankündigung der Zahnärzte, bis zum Jahresende viele Kassenpatienten nur im Notfall zu behandeln, da das Budget für 2010 aufgebraucht sei. So forderte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums in SPIEGEL ONLINE, dass Versicherte, denen die Behandlung verweigert werde, sich bei ihrer Kasse oder bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung beschweren sollten.
- Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen auch zukünftig Zusatzversicherungen anbieten. Sie sollen dabei aber strenger beaufsichtigt werden, damit keine – ohnehin verbotene – Quersubventionierung durch die Beitragseinnahmen erfolgt.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(22):2-2