AWA-Rückblick

Nachrichten in aller Kürze


Dr. Christine Ahlheim

  • Die schwarz-gelbe Koalition will den erhöhten Kassenabschlag der Apotheken von 2,05 € für die kommenden beiden Jahre gesetzlich festschreiben, danach soll je nach Marktlage neu verhandelt werden.
  • Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank hat mit der fristlosen Entlassung von zwei Vorstandsmitgliedern auf die Betrugsaffäre um die Leipziger Immobilienfirma LICON reagiert. Erste Ergebnisse einer internen Untersuchung deuteten, so eine Pressemeldung der Apobank, darauf hin, dass einzelne Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter „unter Verdacht stehen, unerlaubt persönliche Vorteile erhalten zu haben“.
  • Der Bundesrat sprach sich in seiner Sitzung vom 5. November 2010 dagegen aus, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel für Haustie­re, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, über Versandapotheken ver­trieben werden dürfen. Seinen Beschluss begründete der Bundesrat damit, dass die strenge deutsche Anforderung, nach der die Verschreibung eines Arzneimittels grundsätzlich die persönliche tierärztliche Un­tersuchung voraussetzt, in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht gilt.
  • Der parlamentarische Staats­sekretär im Bundesgesundheitsministerium Daniel Bahr wird voraussichtlich neuer Landesvorsitzender der FDP in Nordrhein-Westfalen und tritt damit die Nachfolge des scheidenden Landeschefs Andreas Pinkwart an.
  • Johannes Singhammer (CSU), stellvertretender Vor­sitzender der Unions-Bundestagsfraktion, forderte in der Frankfurter Rundschau, Zulassungssperren für niedergelassene Ärzte komplett abzuschaffen. Das System der Zulassungssperren habe an den Verteilungsproblemen nichts geändert und mancher Arzt würde es auf dem Land versuchen, wenn er wüsste, dass er beim Scheitern von dort auch wieder wegkomme.
  • Auf wenig Verständnis stößt die Ankündigung der Zahnärzte, bis zum Jahresende viele Kassenpatienten nur im Notfall zu behandeln, da das Budget für 2010 auf­gebraucht sei. So forderte ein Sprecher des Bundes­gesundheitsministeriums in SPIEGEL ONLINE, dass Versicherte, denen die Behandlung verweigert werde, sich bei ihrer Kasse oder bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung beschweren sollten.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen auch zukünftig Zusatzversicherungen anbieten. Sie sollen dabei aber strenger beaufsichtigt werden, damit keine – ohnehin verbotene – Quersubventionierung durch die Beitragseinnahmen erfolgt.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(22):2-2