Grauer Kapitalmarkt

Das BaFin-Siegel ist kein Qualitätsmerkmal


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Nach PROKON ist jetzt ein weiterer bedeutender Finanzdienstleister gestrauchelt: Die Dresdener Infinus-Gruppe musste Insolvenz anmelden. In der Kritik steht der Gesetzgeber, werden unerfahrene Anleger doch mit vermeintlichen Gütesiegeln in die Falle gelockt.

Wenige Warnsignale

Nach den zahlreichen Pleiten stellt sich für Sparer die Frage, wie man überhaupt noch seriöse Finanzangebote erkennen kann. Zumindest am „Grauen Kapitalmarkt“, der sich außerhalb der Offerten von Banken, Versicherungen und Investmentfonds­gesellschaften abspielt, ist dies kaum noch möglich. Zwar bieten viele Vermittlungsfirmen in absolut seriösen Beratungen solide und chancenreiche Produkte an, es tummeln sich hier aber auch etliche schwarze Schafe, bei denen die Insolvenz nur eine Frage der Zeit ist. Gar nicht selten sind Fälle, in denen einst seriöse Anbieter mit wagemutigen Offerten zu schwarzen Schafen mutiert sind und auf den Bonus ihrer „langjährigen Erfahrung“ setzen.

Zwei Punkte sind daher essenziell, will man sein Geld außerhalb der klassischen Produkte des Finanzgewerbes anlegen: die Streuung des Kapitals und eine sorgfältige Prüfung. Gerade bei Infinus waren es vornehmlich Kleinanleger, die oft ihre gesamten Ersparnisse investierten oder sogar per Kredit neue Angebote zeichneten. Jetzt stehen sie vor einem Scherbenhaufen und haben häufig sogar noch Schulden. Wurde indes nur ein Teil des Vermögens investiert, ist zumindest die finanziell sorgenfreie Existenz weiterhin gesichert.

Die Prüfung sollte zunächst Fragen zum Anbieter umfassen, also nach der Größe der Firma, ihrem Renommee, dem Alter des Unternehmens und der Vorbildung der Berater. Wichtiger noch ist die Prüfung des Angebots selbst, insbesondere in Hinblick auf Plausibilität. Grundregel: Je höher der versprochene Zins, umso größer die Risiken. Wissen muss man auch, dass weder die Mitgliedschaft in einer Entschädigungs­ein­richtung noch das BaFin-Signet Rückschlüsse auf die Sicherheit des Investments zulassen. Geprüft wird etwa von der BaFin nur die Plausibilität, nicht jedoch Chancen und Risiken. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, klarere Regeln zu schaffen. Hinterfragen sollte man in jedem Fall auch Provisionen und Gebühren.

Bestehen geringste Zweifel, ist das Angebot schwer durchschaubar oder gar unverständlich, sollte auf jeden Fall verzichtet werden. Zwar erfolgt auch die klassische Bankberatung längst nicht mehr frei von eigenen Interessen, doch besteht hier in den meisten Fällen zumindest die Gewähr, in tatsächlich kontrollierte Produkte zu investieren.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2014; 39(06):15-15