Der nächste Einbruch oder Überfall kommt mit Sicherheit

Wie Sie sich effektiv schützen können


Christoph Lay

Die Kriminalstatistik über Delikte in Apotheken bestätigt die Annahme, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis ein Einbruch oder Überfall passiert. Wer dann nicht effektiv geschützt ist, sieht sich vor einem großen Problem. Doch welche Lösungen gibt es?

Manch ein Apothekenleiter mag sich fragen: „Was erhoffen sich die Täter denn von einem Einbruch in meine Apotheke? Nasenspray und Hustensaft werden es wohl kaum sein!“

Der Grund für die Vielzahl an Einbrüchen in deutsche Apotheken liegt auf der Hand. Denn aus Sicht der Täter treffen hier gleich mehrere günstige Umstände aufeinander: Das tägliche Geschäft mit den Kunden sorgt für einen regelmäßig hohen Bargeldbestand. Zudem machen auch hochwertige Kosmetika, hochpreisige Medikamente und ansonsten unzugängliche Betäubungsmittel Apotheken zu besonders attraktiven Einbruchszielen. Die häufig leicht überwindbaren Türen und Warenschleusen erleichtern den Tätern das Eindringen ungemein. Und die Erfahrung zeigt, dass selbst Tresore für Rezepte, Bargeldbestände oder Betäubungsmittel Einbrecher nicht davon abhalten können, Diebesgut zu entwenden: Die Tresore werden nicht selten noch vor Ort „aufgeflext“ oder aber komplett mitgenommen.

Mit welchen Folgen Sie rechnen müssen

Die Folgen eines Einbruchs können – auch über die entwendeten Werte hinaus – fatal sein: Die fehlenden Medikamente, vor allem aber auch die hohen Sachschäden und die eventuell nunmehr unvollständige Ausstattung mit betriebsnotwendiger Technik führen möglicherweise dazu, dass eine Apotheke ihrer Öffnungspflicht nicht mehr nachkommen kann. Deswegen entgehen ihr Einnahmen. Der Verlust von personenbezogenen, sensiblen Kundendaten kommt erschwerend hinzu. Und selbst wenn die Kunden viel Verständnis zeigen, ist mit Imageeinbußen zu rechnen.

Werden bei einem Überfall während der regulären Öffnungszeiten beteiligte Personen unmittelbar bedroht, müssen überdies die (oftmals unterschätzten) psychischen Folgen berücksichtigt werden. Diese sind oft verheerender als der materielle Schaden.

Um dem vorzubeugen, sollten Sie als Apothekenleiter entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der Schutz der eigenen Mitarbeiter steht dabei an erster Stelle, denn als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für Ihre Beschäftigten. Aber auch an Ihren Systemen und nicht zuletzt an Ihren Kunden sollten Sie eine Sicherheitslösung ausrichten.

Welche mechanischen und elektronischen Optionen es gibt

Der Markt für Sicherheitstechnik bietet zahlreiche Möglichkeiten, um sich gezielt und präventiv vor einem Einbruch oder Überfall zu schützen. Diese Fülle an Optionen verlangt ein gezieltes Vorgehen: Sie müssen Ihren eigenen Bedarf und Ihre eigenen Anforderungen kennen, um die passende Lösung zu finden.

Ein Grundschutz kann bereits mit mechanischen Sicherheitselementen – wie Querriegelschlössern, einem Aufbohrschutz oder Verbundglasscheiben – erreicht werden. Denn eine unwegsame mechanische Sicherung leistet einen ganz entscheidenden Beitrag zum Einbruchschutz: Sie kostet die Täter wertvolle Zeit. Wenn Einbrecher nicht schnell in ein Objekt gelangen, ist die Chance groß, dass sie nicht noch mehr Zeit in den Einbruchversuch investieren.

Schwachstellen sollten dafür erkannt und gezielt gesichert werden: So dringen Täter gerade über (Schau-)Fenster sowie automatische Schiebe- und verdeckte Wareneingangstüren gerne ein.

Mechanische Maßnahmen sind also vor allem dazu da, den Einbruch selbst zu verhindern. Eine 100%ige Sicherheit gibt es dadurch jedoch nicht. Denn Täter finden immer einen Weg, wenn sie es nur wollen. Daher ist es wichtig, im Ernstfall so schnell wie möglich reagieren zu können.

Sind Täter eingedrungen, können elektronische Lösungen dazu beitragen, sie schnellstmöglich wieder zu vertreiben. Altbekannt und über viele Jahre häufig eingesetzt ist der elektronische Vor-Ort-Alarm mit einer Blitzlichtsirene. Das Signal ist zunächst überraschend und laut, führt jedoch nur selten zum Erfolg. Denn laut Gesetz muss es nach spätestens 180 Sekunden verstummen. Ist der Alarm bis dahin nicht von außen registriert worden, kann der Einbrecher seine Tat entspannt fortsetzen.

Ergänzend können Videokameras zum Einbruchschutz beitragen. Sie haben zum einen eine abschreckende Wirkung und können zum anderen die Taten aufzeichnen.

Diese elektronischen Lösungen wirken zunächst nur unmittelbar lokal und werden somit eventuell gar nicht bemerkt. Die Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle ermöglicht es hingegen, externe Sicherheitskräfte hinzuzuziehen, um in kritischen Situation intervenieren zu können. Häufig werden bei einem Alarm Wachfahrer von der Leitstelle zum betroffenen Objekt geschickt: Sie überprüfen den Alarm und benachrichtigen die Polizei, wenn er echt ist.

Hier spielen jedoch oft auch äußere Umstände eine Rolle, die die Intervention verzögern können. Das können etwa dichter Straßenverkehr, lange Anfahrtszeiten zum Objekt oder schlechte Witterungsbedingungen sein. Die Reaktionskette darf dabei nach der VdS (Vertrauen durch Sicherheit)-Norm bis zu 20 Minuten dauern. Der Alarm wird somit zwar bemerkt und kontrolliert. Die Reaktion jedoch findet nur verzögert statt: Die Täter sind nicht selten schon geflohen, wenn die Polizei eintrifft.

Welche Möglichkeiten die Digitalisierung bietet

Die Digitalisierung und die Entwicklung moderner Technologien haben auch vor der Sicherheitsbranche nicht haltgemacht: So lässt sich z.B. der sogenannte „Live-Einbruchschutz“, nutzen, um eine zu lange Reaktionskette im Alarmfall zu vermeiden. Das Prinzip ähnelt dem einer regulären Aufschaltung mit Interventionsdienst, verspricht jedoch einen markanten Vorteil: Zeit! Mithilfe des Internets kann die Reaktionsgeschwindigkeit enorm verkürzt werden. Dadurch steigt die Chance, die Täter auf frischer Tat zu ertappen und die Tat zu unterbrechen, bevor große Schäden zu verzeichnen sind.

Wie funktioniert das Ganze? Im zu schützenden Objekt wird eine sogenannte „Hör-Sprechstelle“ verbaut. Die Mitarbeiter der aufgeschalteten Leitstelle können dadurch innerhalb kurzer Zeit nach einem Alarm – und auch nur dann – in das Objekt sowohl hineinhören als auch -sehen und so die Situation bewerten. Bei einem tatsächlichen Einbruch lässt sich der Täter in Echtzeit lautstark ansprechen. Durch das Überraschungsmoment ist eine umgehende Flucht die naheliegende Reaktion. Parallel wird die Polizei alarmiert und zum Objekt geschickt.

Auch bei Überfällen kann die digitale Sicherheitstechnik zu einem schnelleren Schutz beitragen. Dafür wird häufig mit mobilen Überfallmeldern gearbeitet. Diese können vom Apothekenpersonal an der Kleidung getragen werden oder an einer zentralen Stelle in der Apotheke platziert sein. Wenn eine betroffene Person solch einen Melder bei einem Überfall aktiviert, wird umgehend die Notrufleitstelle informiert. Einen Alarm vor Ort löst der Melder jedoch nicht aus, damit die Situation nicht eskaliert. Die Mitarbeiter in der Notrufleitstelle können dann mithilfe der Audio- und Videoverbindung die Situation aus der Ferne bewerten und – so notwendig – die Polizei mit höchster Priorität hinzuziehen.

Übrigens: Damit Sie auch von außerhalb stets den Überblick über die Situation in der Apotheke behalten, stellen viele Dienstleister eine App für ihre Sicherheitstechnik zur Verfügung. Damit können Sie zum einen Ihre Alarmanlage „scharf“ oder „unscharf“ schalten und zum anderen mithilfe der Videoüberwachung einen „Live-Einblick“ erhalten.

Was sich schlussfolgern lässt

Apotheken sind in den vergangenen Jahren ein immer begehrteres Ziel von Einbrechern geworden. Deswegen sollten Sie sich in jedem Fall mit dem Thema „Einbruchschutz“ auseinandersetzen, nicht nur wegen der hohen Bargeldbestände, der hochpreisigen Kosmetika oder der teuren technischen Systeme, sondern auch – und vor allem – zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Kunden. Welche der aufgezeigten Optionen die für Sie sinnvollste ist, müssen Sie ausgehend von Ihrer individuellen Situation (so z.B. von der Lage Ihrer Apotheke) entscheiden.

Christoph Lay, Geschäftsführer, 180° Sicherheit GmbH, 40549 Düsseldorf, E-Mail: sicherheit@180-grad.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2018; 43(15):6-6