Fragen und Antworten

Gripsgymnastik


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Aus aktuellem Anlass ist heute mal der Pharmazeut gefragt:

Kürzlich hat man die Laufzeit einiger Adrenalin-Injektoren per Ausnahmeregelung (Lieferprobleme!) um vier Monate verlängert. Bei 18 Monaten regulärer Laufzeit, 100% Wirkstoffgehalt bei Herstellung, Wirkstoffabbau auf 90% nach 18 Monaten (pessimistische Annahme) – welcher Adrenalingehalt ist vier Monate später zu erwarten?

Lösung des Rätsels aus dem vorletzten AWA 17/2018:

Für ein Sichtwahlregal und -sortiment 99 € Monatsgebühr zahlen? So etwas Ähnliches gibt es bekanntlich. Bei 45% Spanne wären mit 220 € Monatsumsatz nur die Gebühren gedeckt. Das ist aber ein Verlustgeschäft. So werden die auf jeder Packung lastenden Kosten, ob direkt für Handling und Beratung oder indirekt die Allgemeinkosten sowie am Ende ein Gewinn, noch gar nicht berücksichtigt. Tut man dies, dürfte ein Mehrfaches an Umsatz zu veranschlagen sein. Die Situation ist aber bei näherer Überlegung noch vertrackter. Sofern es sich nicht um komplett neue Produkte ohne Konkurrenz handelt (unwahrscheinlich), werden Umsätze nur verschoben bzw. getauscht. Wird jetzt z.B. der präsentierte Hustensaft B gekauft, dann unterbleibt eben der Kauf von A. Es wird also nur substituiert. Entscheidend ist aber der Mehrertrag – durch einen Mehrabsatz oder höhere Stückerträge. Diesen gilt es zu beziffern und den Gebühren gegenüberzustellen!

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2018; 43(19):2-2