Fragen und Antworten

Gripsgymnastik


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Schon sind wir wieder in der Adventszeit angekommen:

„Was für eine Energieverschwendung“, tönen Ihre ökologisch geprägten Mitarbeiter. Grund des Anstoßes: Eine LED-Lichterkette mit 500 Lichtpunkten für die Advents- und Weihnachtsdekoration, die Tag und Nacht brennt. Ein berechtigter Einwand?

Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 22/2018:

10% Gehaltserhöhung führen unter Vernachlässigung eventuell wirksam werdender Beitragsbemessungsgrenzen und nicht-monetärer Bestandteile auch zu 10% höheren Gesamtkosten dieses Mitarbeiters, das sind in der Regel einige tausend Euro jährlich. Ausnahme ist die „schwäbische Variante“ – Sie kürzen einvernehmlich (!) die Stundenzahl entsprechend bei gleichem Gehalt. Das kann manchmal funktionieren. Ansonsten fragen Sie sich: Stimmt das Gehaltsgefüge nach der Erhöhung noch, oder wird es ungerecht zwischen vergleichbaren Mitarbeitern (irgendwann ist das nämlich das Ergebnis)? Stimmt die Leistung überhaupt? Möchten Sie eine Zukunft auf Mitarbeiter setzen, die mit Drohungen arbeiten, und für die Geld die höchste Motivation ist? Achten Sie auf den Ton und die Art und Weise, wie die Forderung vorgebracht wird! Beim nächstbesten Konkurrenzangebot sind solche Leute meist sowieso weg! Reisende soll man daher nicht aufhalten.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2018; 43(23):2-2