Fragen und Antworten

Gripsgymnastik


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Kleinmünzen ("Kupfergeld") stehen mal wieder in der Diskussion:

Jüngste Vorschläge sehen vor, auf 1- und 2-Cent-Stücke ganz zu verzichten. Fortan würde dann bei der Endsumme entsprechend auf 5 Cent gerundet werden, sofern man nicht gleich die Einzelpreise anpassen müsste. Wäre das für die Apotheke vor- oder nachteilhaft?

Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 2/2019:

Es fehlt einmalig ein größerer Geldbetrag, und um den Täter zu schützen, gestehen drei befreundete Mitarbeiter. Schließlich können sie es niemals alle drei gewesen sein – eine krimireife Story! Was tun? Zuerst schauen Sie, ob Sie die potenziellen Täter nicht doch u.a. nach dem Ausschlussprinzip eingrenzen können, z.B. anhand von Anwesenheitszeiten, Plausibilitätserwägungen oder auch durch psychologisches Feingefühl. Fruchtet das nicht, können Sie jeden einzeln mit der Tatsache konfrontieren, dass es sowohl einen massiven Vertrauensmissbrauch darstellt, die Tat fälschlicherweise zu gestehen, als auch natürlich, sie zu begehen. Das erlaubt gegebenenfalls ernste arbeitsrechtliche Konsequenzen – und der Hinweis darauf kann das Lügengebäude womöglich schon einstürzen lassen. Erwägen Sie zudem anwaltlichen Rat, erst recht, wenn Sie über spürbare Sanktionen (von der Abmahnung bis Entlassung) nachdenken.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2019; 44(03):2-2