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In Kürze


Dr. Michael Brysch

Gehören Sie auch zu denjenigen, in deren Apotheke spätestens seit dem 1. Juli dieses Jahres große Unsicherheit darüber herrscht, was denn nun wann abzugeben und was dann gegebenenfalls wie zu dokumentieren ist? Im AWA 12/2019, haben wir Ihnen die wesentlichen Regelungen des neuen Rahmenvertrags bereits vorgestellt. Allerdings dürften sich auch darüber hinaus immer wieder Fragen ergeben – gerade wenn es an die konkrete praktische Umsetzung geht.

Um Ihnen das Leben hier zu erleichtern, haben unsere Kollegen vom DeutschenApothekenPortal (DAP) auf ihrer Homepage einiges Material zusammengestellt. So finden Sie dort z.B. den Rahmenvertrag selbst mitsamt der "Technischen Anlage 1", in der u.a. die Sonder-Pharmazentralnummern aufgeführt sind. Außerdem gibt es auf der DAP-Seite rund 30 neue, überarbeitete oder komplett ersetzte Arbeitshilfen, so etwa

  • ein Merkblatt mit den wichtigsten Regelungen,
  • eine Übersicht über die Definitionen nach §2 des Vertrags,
  • ein Dokument mit kompakten Antworten auf die häufigsten Fragen und
  • zwei Schemata, nach denen Sie bei der Packungsgrößenauswahl vorgehen können –nämlich zum einen im "Normalfall" und zum anderen im Akutfall bzw. Notdienst.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2019; 44(14):2-2