Sozialversicherungsbeiträge 2020

Neue Eckwerte stehen fest


Dr. Michael Brysch

Das beständige Hochschrauben der Beitragsbemessungsgrenzen beschert den Sozialkassen zuverlässig beträchtliche Zusatzeinnahmen, so auch wieder im nächsten Jahr. Bei den Beitragssätzen gibt es hingegen nur geringfügige Veränderungen im Zehntelprozent-Bereich.

Die gute Nachricht zuerst: Die Arbeitslosenversicherung wird marginal billiger, der Beitragssatz sinkt um 0,1%-Punkte auf 2,4%. Der Rentenbeitragssatz verharrt nochmals bei 18,6%, dürfte aber perspektivisch deutlich steigen. Die Sätze der Kranken- und Pflegeversicherung bleiben prinzipiell unverändert. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen sind aber, je nach Kasse, etwas höhere Zusatzbeiträge zu erwarten, die der Arbeitgeber ja zwischenzeitlich hälftig mitträgt.

Gerade für Unternehmer schlagen jedoch die höheren Beitragsbemessungsgrenzen zu Buche. Bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen erhöhen sich diese um 1.800 € pro Jahr, was bei angenommen 15,7% Krankenkassen- und 3,30% Pflegebeitrag (kinderlos) immerhin 342 € an zusätzlichen Beiträgen im Jahr bedeutet.

Höher ist die Zusatzlast bei der Rentenversicherung. Im Westen werden bei entsprechend hohem Einkommen 18,6% auf zusätzlich 2.400 € jährlich fällig, das sind 446,40 €. In den neuen Bundesländern sind gegebenenfalls gar 3.600 € zusätzlich zu verbeitragen, das sind immerhin 669,60 €. Allerdings steigen auch die Höchstrenten entsprechend. Dafür können Sie 2020 jedoch 90% des gesamten "normalen" Rentenbeitrags (statt 88% 2019) steuerlich absetzen, was die effektive Belastung wiederum spürbar mindert.

Hinweis: Eine nochmals ausführlichere Tabelle mit weiteren Erläuterungen finden Sie in diesem PDF.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2019; 44(24):9-9