Mitarbeiter-Goodies

Wie Sie Ihr Personal nachhaltig entlohnen


Andreas Engeln

Zur Thema "Nachhaltigkeit" gehört nicht zuletzt auch ein nachhaltiges Personalmanagement: Wie gelingt es, gute Mitarbeiter zufrieden zu stellen und langfristig an die Apotheke zu binden? Eine Möglichkeit bieten Gehaltsextras – die auch noch ökologisch nachhaltig sein können.

Grundsätzlich unterliegt alles, was der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in Form von Geld oder Sachleistungen vergütet, der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Erhöht sich also das Bruttogehalt des Arbeitnehmers, steigen damit auch die Lohnnebenkosten. Mit geschickten Bausteinen lässt sich dies durch eine sogenannte Nettolohnoptimierung umgehen.

Mehr Netto vom Brutto

Nettolohnoptimierungsmodelle haben das Ziel, steuerfreie oder pauschal besteuerte Vergütungsbestandteile ("Gehaltsextras") zu gewähren, statt das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt zu erhöhen. So erhält der Arbeitnehmer eine höhere Nettoauszahlung.

Gerade wenn das Gehaltsextra steuerfrei bleibt, schlagen Arbeitgeber gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Zum einen können sie ihre Arbeitnehmer besser für gute Leistungen belohnen. Dadurch erhöht sich die Motivation, und Fachkräfte lassen sich nachhaltig an das Unternehmen binden. Zum anderen führen steuerfreie Gehaltsextras nicht zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten. Arbeitgeber zahlen somit weniger als bei einer Bruttogehaltserhöhung, obwohl die Mitarbeiter letztlich stärker profitieren.

Alle glücklich, ...

Dazu ein Beispiel: Stellen wir uns vor, eine bereits übertariflich bezahlte PTA habe Besonderes geleistet, und deswegen verhandeln Sie nun über eine Gehaltserhöhung. Bisher verdient die PTA im Monat 3.200 € brutto. Im Raum steht nun ein Betrag von 300 € zusätzlich. Hier können Sie der PTA nun zwei Alternativen anbieten:

  1. Sie erhöhen ihr Bruttogehalt um 300 €.
  2. Sie gewähren ihr steuer- und sozialversicherungsfreie Gehaltsextras in Höhe von 300 €.

Rechnen Sie gemeinsam mit der PTA durch, welche Auswirkungen beide Alternativen auf ihr Nettogehalt haben. So kann sie nachvollziehen, was Sie ihr anbieten. In Tabelle 1 ist das exemplarisch für unser Beispiel dargestellt. Über die Gehaltsextras hat die PTA also monatlich 143,33 € mehr Netto vom Brutto – im Jahr sind das ganze 1.719,96 €.

Tabelle 1 zeigt überdies, welchen Einfluss beide Alternativen auf die von Ihnen monatlich zu zahlenden Lohnkosten haben: Im Vergleich zu einer Bruttogehaltserhöhung um denselben Betrag "sparen" Sie insoweit 67,13 € durch die Gehaltsextras. Im Jahr sind das immerhin 805,56 €.

... die Mitarbeiter gesund ...

Wer sich um die Gesundheit seiner Mitarbeiter kümmert, handelt auch nachhaltig. Da trifft es sich gut, dass Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und zur Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 600 € jährlich je Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei möglich sind.

Vor allem geht es um präventive Maßnahmen wie Programme zur Reduzierung des Bewegungsmangels, zur Stressbewältigung und Entspannung sowie zur Einschränkung des Suchtmittelkonsums. Zu denken ist an gesunde Mahlzeiten oder Massagen am Arbeitsplatz, Yoga-Kurse, Rückenschulen, Zahnreinigungen etc. Voraussetzung: Die Programme werden von zertifizierten Institutionen nach §§20 und 20a Sozialgesetzbuch (SGB) V angeboten.

Tipp: Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen stellt auf seiner Homepage einen "Leitfaden Prävention" zur Verfügung. Das "normale" Fitnessstudio ist demnach nicht begünstigt.

... und das Klima geschützt

Darüber hinaus gibt es aber auch Gehaltsextras, die zum Klimaschutz beitragen und damit zusätzlich ökologisch nachhaltig sind. Einige stellen wir Ihnen in Grundzügen vor.

Zu diesen Extras zählt z.B. die Überlassung eines (Elektro-)Fahrrads. Erfolgt sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, bleibt sie ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei (vgl. den Beitrag "Aktuelles zu E-Autos und E-Bikes").

Weiterhin können Sie Ihren Mitarbeitern anbieten, mit einer eventuellen betrieblichen Ladevorrichtung ein (Hybrid-)Elektrofahrzeug aufzuladen, das Sie Ihnen zur privaten Nutzung überlassen haben. Sofern dies zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geschieht, ist es ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei.

Eine andere Möglichkeit ist die steuerfreie Gewährung von Arbeitgeberleistungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, sprich: Wiederum zusätzlich zum ohnehin gewährten Arbeitslohn überlassen Sie dem Mitarbeiter eine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr entweder kostenlos oder vergünstigt (Job-Ticket), oder Sie bezuschussen Fahrkarten, die der Mitarbeiter selbst kauft (vgl. AWA 24/2018). Begünstigt sind Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und alle weiteren Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (also auch Privatfahrten).

Achtung: Dieses Gehaltsextra wird in der privaten Steuererklärung des Mitarbeiters auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Jedem das Seine!

Aber auch darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, das Nettogehalt Ihrer Mitarbeiter durch steuer- und sozialversicherungsfreie Gehaltsextras zu erhöhen, die – Sie haben es schon erraten – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Dazu gehören unter bestimmten Bedingungen etwa

  • Kindergartenzuschüsse (§3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz, EStG) oder
  • Warengutscheine im Rahmen der 44-€-Freigrenze (§8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

Wie eingangs schon erwähnt, lässt sich eine Nettolohnoptimierung darüber hinaus durch Maßnahmen erreichen, die mit geringeren Sätzen zu versteuern sind und als Sachzuwendungen sozialversicherungsfrei bleiben. Ökologisch nachhaltig sind z.B.

  • die pauschaliert (25%) besteuerte Überlassung einer (Hybrid-)Elektrofahrzeug-Ladevorrichtung für zu Hause oder
  • pauschaliert (25%) besteuerte Jobtickets, für die der Arbeitnehmer dann in der privaten Steuererklärung zusätzlich die Entfernungspauschale ansetzen kann (vgl. AWA 24/2019).

Es empfiehlt sich, individuell mit den Mitarbeitern zu besprechen, welche Gehaltsextras sie überhaupt wünschen. Denn auch damit drücken Sie Ihre Wertschätzung aus – und binden Ihr Personal nachhaltig an Ihre Apotheke.

Andreas Engeln, Dipl.-Kfm., Steuerberater, Partner der RST Beratungsgruppe, 45128 Essen, E-Mail: aengeln@rst-beratung.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2020; 45(19):14-14