Fragen und Antworten

Gripsgymnastik


Dr. Michael Brysch

Zahlungsvorgänge sind gerade in Corona-Zeiten lästig:

Wäre eine Abschaffung sämtlicher Zuzahlungen – bei Arzneien, aber auch bei Hilfs- und Heilmitteln sowie im Krankenhaus – für die gesetzlichen Kassen (Privatversicherungen außen vor) zu verkraften, bzw. welche Beitragserhöhung wäre dafür in etwa fällig?

Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 22/2020:

Lieber 1% mehr Rx-Packungen – oder um 5% teurere? Bei durchschnittlich 30 € Einkaufswert und 19% Mehrwertsteuer ergibt sich ein Stückertrag von 6,86 € bzw. 8,35 € (Privatverordnungen) zuzüglich 3% gesetzlicher Zuschlag plus 4% angenommener Einkaufsrabatt auf die 30 €. Das macht in der Summe 8,96 € bzw. 10,45 €. Eine um 1% höhere Stückzahl verbessert die Erträge demzufolge ebenfalls um 1%, also um etwa 9 Cent bzw. 10,5 Cent. Ein um 5% höherer Einkaufspreis macht 1,50 € aus. Darauf wieder 3% gesetzlicher Zuschlag und 4% Einkaufsrabatt ergeben unter dem Strich 7% auf 1,50 € entsprechend 10,5 Cent – ziemlich exakt das Gleiche wie bei den Privatverordnungen, etwas mehr als bei den vorherrschenden Kassenrezepten. Anders gewendet: Um 5% höhere Packungspreise kompensieren knapp 1% Packungswachstum. Bei Hochpreisern sind die Rabatte allerdings viel niedriger, sodass hier die Relation ungünstiger (bei etwa der Hälfte) liegt.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2020; 45(23):2-2