Sozialversicherungsbeiträge 2021

Neue Eckwerte stehen fest


Dr. Michael Brysch

Jedes Jahr werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Lohnentwicklung angepasst. Das beschert den Sozialkassen ganz elegant schöne Zusatzeinnahmen, so auch wieder im nächsten Jahr. Dafür bleiben die gesetzlichen Beitragssätze zumindest 2021 noch konstant.

Die konstanten Beitragssätze geben insoweit den Arbeitgebern ein wenig Planungssicherheit, zumal nur die allerwenigsten Apothekenmitarbeiter Gehälter oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen verdienen (wo dann auch die Arbeitgeber etwas tiefer in die Tasche greifen müssten). Perspektivisch dürften jedoch die Beiträge letztlich in allen Zweigen der Sozialversicherung deutlich steigen, nicht zuletzt durch die pandemiebedingten, finanziellen Ver- werfungen. Das wird 2022 und danach noch sehr spannend. 2021 kann es aber vereinzelt bereits zu ersten Erhöhungen der Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung kommen.

Für die Unternehmer selbst schlagen jedoch die höheren Beitragsbemessungsgrenzen gerne zu Buche. Bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen erhöhen sich diese erneut um 1.800 € pro Jahr, was bei angenommen 15,7% Kranken- und 3,30% Pflegekassenbeitrag (kinderlos) 342 € an zusätzlichen Beiträgen im Jahr bedeutet.

In der Rentenversicherung sind im Westen bei entsprechend hohem Einkommen 2.400 € jährlich mit 18,6% zusätzlich zu "verbeitragen", das sind 446,40 €. In den neuen Bundesländern sind gegebenenfalls auf maximal 3.000 € zusätzlich Beiträge zu entrichten (= 558,00 €). Dafür können Sie 2021 92% des gesamten "normalen" Rentenbeitrags steuerlich absetzen.

Hinweis: Eine nochmals ausführlichere Tabelle mit weiteren Erläuterungen finden Sie in diesem PDF.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2020; 45(24):12-12