Eine Möglichkeit, Medizinprodukte zu verwalten

Wozu Sie das Portal des Deutschen Apothekerverbandes nutzen können


Thomas Platz

Die Dokumentation rund um Medizinprodukte ist nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig. Um den bürokratischen Aufwand etwas zu vereinfachen, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) vor Kurzem ein neues Portal entwickelt. Wir haben es uns angeschaut.

Zum 1. Januar 2017 ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) als Teil des Medizinproduktegesetzes (MPG) in Kraft getreten. Ziel war es, die Versorgung der Versicherten mit medizinischen Hilfsmitteln zu gewährleisten bzw. zu verbessern. Mit der MPBetreibV hat der Gesetzgeber klar definiert, was überhaupt ein Medizinprodukt ist, wer es betreibt und welche Pflichten bzw. Verantwortlichkeiten daraus entstehen. Doch der Reihe nach.

Wer betreibt ein Medizinprodukt?

Zu den Medizinprodukten nach MPBetreibV zählen neben Implantaten auch eine Reihe von Hilfsmitteln, so z.B. Geräte für die Beatmung oder die transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS). Für Apotheken sind vor allem Milchpumpen und Blutdruckmessgeräte relevant.

Betreiber von Medizinprodukten sind alle, die im täglichen Geschäftsverkehr tatsächlich über diese Produkte bestimmen, also die Besitzer. Dazu zählen auch Apothekeninhaber, die z.B. ein elektronisches Blutdruckmessgerät für ihre Apotheke gekauft haben. Privat gekaufte oder geliehene Medizinprodukte, für die keine ärztliche Verordnung vorliegt, fallen übrigens nicht unter die MPBetreibV.

Betreiber können aber auch Leistungsträger sein, die, wie etwa die Kranken- und Pflegeversicherungen, aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet sind, Patienten mit Medizinprodukten zu versorgen – unabhängig davon, ob die Patienten die Medizinprodukte selbst an sich anwenden oder bei der Anwendung von Dritten unterstützt werden.

Welche Pflichten haben Sie als Betreiber?

Wer Medizinprodukte betreibt, kommt um bestimmte Aufgaben nicht herum: Wenn z.B. einem Patienten ein Medizinprodukt überlassen wird, muss der Betreiber ihm in der Regel erst einmal zeigen, wie dieses Produkt richtig anzuwenden ist. Je nach Produktart fallen außerdem in bestimmten Intervallen Aufgaben wie die Wartung oder eine sicherheitstechnische Überprüfung an.

Weiterhin ist der komplette "Lebenslauf" des Medizinprodukts mitsamt den "Patienten-Einweisungen", Wartungen, Reparaturen etc. in einem Medizinproduktebuch zu dokumentieren – und zwar beginnend mit der ersten Abgabe an einen Patienten bzw. mit der ersten Nutzung. Festzuhalten sind in diesem Rahmen auch Angaben wie die Seriennummer sowie der Name und die Adresse des Herstellers. Die zuständige Behörde kann jederzeit verlangen, dass ihr das Medizinproduktebuch vorgezeigt wird.

Eine Lösung für das Problem

Natürlich übernimmt niemand diese Aufgaben gerne. Und so verwundert es nicht, dass immer mehr Krankenkassen von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Betreiberpflichten auf die Leistungserbringer zu übertragen – und damit eben auch auf die Apotheken. Dies geschieht aber über Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und den Apothekerverbänden. Da die Kassen auf die Apotheken angewiesen sind, müssen sie Zugeständnisse machen – und die Verbände zustimmen.

In der Folge kommen nicht nur zusätzliche Aufgaben auf die Apotheken zu. Vielmehr standen sie bis vor Kurzem auch noch vor dem Problem, dass es keine Software-Lösung gab, die erfasst, welche Krankenkassen die Betreiberpflichten für welche Hilfsmittel auf die Apotheken übertragen haben.

Um dieser Situation zu begegnen, hat die DAV-Mitgliederversammlung im Mai 2019 beschlossen, eine entsprechende Lösung für Apotheken zu entwickeln – und die erste Stufe der sogenannten "DAV-Medizinprodukteverwaltung" ein Jahr später, im Mai 2020, online gestellt.

Zugreifen können Sie auf die Medizinprodukteverwaltung nur dann, wenn Sie auch das DAV-Hilfsmittel-Vertragsportal nutzen. Da das auf die große Mehrheit der Apotheken in Deutschland – auf ca. 15.000 Betriebsstätten – zutrifft, gehören vermutlich auch Sie dazu. Die Zugangsdaten zu beiden Portalen sind identisch.

Besondere Anforderungen gibt es nicht, Sie müssen lediglich über einen Internetzugang und einen aktuellen Browser verfügen. Die Nutzung ist in den Beiträgen an den Landesapothekerverband enthalten – es fallen also keine zusätzlichen Kosten an.

Auf der Reise durch das Portal

Das neue Portal funktioniert nicht nur papierlos. Es ist auch anwenderfreundlich und übersichtlich aufgebaut: Nachdem Sie die Zugangsdaten eingegeben haben, gelangen Sie auf das Bestandsverzeichnis. Vorgänge, die hier bereits angelegt wurden, können Sie nach vielen Kriterien durchsuchen, wie beispielsweise nach Hilfsmittelnummern oder Kostenträgern. Auch lässt sich z.B. leicht überblicken, wie viele Milchpumpen im Einsatz sind, wo sie sich befinden und ob der Bestand ausreicht.

Natürlich können Sie auch Vorgänge neu erfassen, so beispielsweise, dass Sie eine Milchpumpe erstmalig an eine Versicherte der IKK Classic abgeben. Da sich das Portal an Ihre Apotheken-Datenbank anschließen lässt, können Sie entsprechende Daten der Versicherten gleich daraus übernehmen.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in das Portal einzugeben, ob der Versicherte betreut wird – und wenn ja, von wem. Das ist beispielsweise dann wichtig, wenn Sie den Versicherten – oder eben den Betreuer – kontaktieren müssen, etwa weil das abgegebene Hilfsmittel gewartet werden muss oder eine sicherheitstechnische Kontrolle ansteht.

Praktisch: Auf Knopfdruck können Sie bei Bedarf gleich das gewünschte Medizinproduktebuch komplett und mit allen relevanten Angaben (bisherige Nutzer, Wartungen etc.) ausdrucken. Das spart Zeit und ist wichtig, wenn z.B. Kostenträger wissen wollen, wann die an eine bestimmte Versicherte verliehene Milchpumpe zuletzt gewartet wurde.

Lohnt sich die Reise?

Das Portal ist so aufgebaut, dass man sich gut darin zurecht findet. Gründe, die gegen die Nutzung sprechen, sind beim Testen nicht aufgefallen – zumal es für alle, die Betreiberpflichten von einem Leistungsträger übernehmen (müssen), kaum eine Alternative zu einem EDV-gestützten Tool gibt. Und eine (beispielsweise mit Excel) selbst gestrickte Lösung ließe sich wohl nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand und ohne nennenswerte Vorteile gegenüber dem Portal erstellen.

Behalten Sie immer auch im Hinterkopf, dass Sie, sofern Sie die Betreiberpflichten übernommen haben, bei eventuellen Vorkommnissen haftbar gemacht werden können. Für Sie wird das z.B. relevant, wenn Ihr Apotheken-Blutdruckmessgerät den Blutdruck fehlerhaft anzeigt – und pathologische Werte übersehen werden.

Wohin die Reise zukünftig führt

Der DAV plant, die zweite Stufe des Portals im Laufe dieses Jahres zu launchen. Dann soll es auch die Möglichkeit geben, die Versicherten oder ihre Betreuer per Mail zu informieren, dass sie sich in der Apotheke melden sollen, weil eine Wartung oder Überprüfung fällig wird. Laut DAV war die Entwicklung dieser zweiten Stufe mit sehr großem Aufwand verbunden, vor allem da datenschutzrechtliche Probleme beachtet werden mussten.

In der dritten Stufe, die 2022 an den Start gehen soll, wird schließlich noch differenziert, ob das Medizinprodukt verkauft wird oder in Ihrem Besitz verbleibt.

Service

  • Das Portal zur Medizinprodukteverwaltung finden Sie über dav-mpv.de.
  • Bei Fragen zum Portal hilft Ihnen auch Ihr Landesapothekerverband weiter.

Thomas Platz, Schulung in Apotheken, E-Mail: apothekenschulung@mail.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2021; 46(03):6-6