Best Practice Schnelltestzentrum

Zwei Modelle mit Rentabilitätsberechnung


Dr. Uwe Weidenauer

Der Betrieb eines Antigen-Schnelltestzentrums bietet nicht nur eine Möglichkeit, das Ansehen Ihrer Apotheke aufzupolieren. Vielmehr kann sich das Ganze auch wirtschaftlich lohnen. Inwiefern, rechnen wir Ihnen am Beispiel zweier Modelle aus der Praxis durch.

Im Zusammenhang mit den inzidenzabhängigen Lockerungen stehen die Corona-Bürgertests derzeit hoch im Kurs, gerade weil sie für gewisse Dinge des alltäglichen Lebens zwingend benötigt werden: Beim Click&Meet-Einkauf, beim Friseurbesuch und anderen körpernahen Dienstleistungen sowie auch beim Besuch von Angehörigen im Krankenhaus oder Pflegeheim wird häufig ein tagesaktueller Schnelltest verlangt – oder aus Eigenverantwortung vorgelegt.

Das Image dauerhaft aufwerten

Somit sprießen die wohnortnahen Antigen-Schnelltestzentren momentan geradezu aus dem Boden. Bekanntlich sind aber nicht nur Apotheken daran beteiligt, auch sonstige Anbieter konnten das Testen als Ersatzgeschäft z.B. für ihr Gastronomie- oder Hotelgewerbe etablieren.

Einen bitteren Beigeschmack haben dabei die betrügerischen Falschabrechnungen von unseriösen Betreibern, über die die Medien momentan ausführlich berichten. Daher sollten Apotheken ihr seriöses Image gerade jetzt nutzen, um sich als seit Jahrhunderten etablierte Gesundheitsdienstleister durch ein unkompliziert-seriöses Schnelltestangebot noch einmal in einem ganz neuen Licht zu präsentieren – was einen langfristig positiven Eindruck hinterlassen dürfte.

Was Testzentren mit Kühen zu tun haben

Prinzipiell können Sie den Betrieb eines Testzentrums als eigenes Geschäft – quasi als „Start-up“ parallel zur Apotheke – betrachten. Voraussetzung: Sie stellen eine zeitliche oder räumliche Trennung der Testpersonen von den üblichen Apothekenkunden sicher (vgl. auch AWA 8/2021, sowie zu den rechtlichen Vorgaben AWA 7/2021). Eine zeitliche Trennung bietet den Vorteil, dass Sie Ihre üblichen Mitarbeiter für die Tests heranziehen können, während die räumliche Trennung in der Regel zusätzliches Personal erfordert.

Zudem ergibt sich hier ein weiteres Problem: Nur wenige Apotheken verfügen nämlich über separate Räumlichkeiten. Mögliche Lösungen: Sie können kurzzeitig Räumlichkeiten anmieten oder mit Ihrer Gemeinde kooperieren, die in der Pandemie nicht genutzte Kultur- oder Sportstätten in der Regel gerne bereitstellt.

Insbesondere wenn Sie ein größeres Testzentrum betreiben, müssen Sie dringend aufpassen, dass sich das Ganze nicht als Verlustbringer entpuppt. In der Regel lässt sich das „Start-up“ aber sehr schnell in einen wirtschaftlichen Betriebsmodus überführen, um sich so zu einer ordentlichen „Cashcow“ zu mausern.

Tipp: Prinzipiell bedeutet ein Testzentrum einen erheblichen Mehraufwand für Sie als Apothekenleitung, 16 bis 18 Stunden werktags sowie acht bis zehn Stunden an Sonn- und Feiertagen sind nicht unüblich. Diesen Aufwand können Sie aber etwas abmildern, indem Sie – in etwa vergleichbar mit Filialapotheken – eine zusätzliche Leitungsebene einsetzen.

Allein – oder mit ‘nem Verein?

Testzentren lassen sich auf verschiedene Arten betreiben. Auf Basis eigener Praxiserfahrungen stellen wir Ihnen hier zwei Modelle vor:

  • In Modell 1 übernehmen eigene, auf Mini-oder Midijob-Basis angestellte Mitarbeiter,
  • in Modell 2 externe „Hilfskräfte“ die anfallenden Aufgaben.

Bei Modell 2 bietet es sich an, mit Vereinen, gerade aus dem Bereich der „Blaulicht-Familie“, zu kooperieren – also z.B. mit dem Roten Kreuz, der Freiwilligen Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk.

In den Tabellen 1 und 2 haben wir die Rentabilität beider Modelle berechnet.

Da die Testkits vom Bund bis zu einem Bruttoeinkaufspreis von 6 € voll erstattet werden, betrachten wir die entsprechenden Kosten als durchlaufenden Posten, den wir somit nicht weiter berücksichtigen müssen.

Hinweis: Das Dienstleistungshonorar von aktuell 12 € wird umsatzsteuerfrei vom Bund ausgezahlt. Insofern entfällt der Vorsteuerabzug für sämtliche Kosten (vgl. AWA 9/2021).

Übrigens: Kürzlich hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, das Honorar auf „unter 10 €“ zu senken.

Unsere beiden Zentren sind jeweils die einzigen Zentren in zwei (kleinen) Gemeinden. Hier können sich die Menschen zunächst online über das Terminreservierungssystem anmelden – diese „Grundlast“ stellt den wirtschaftlichen Betrieb sicher. Darüber hinaus müssen wir aber immer auch Spontantestkapazitäten anbieten. Hierzu halten wir stets zusätzliches Personal bereit, das dann eventuell auch mal nicht ausgelastet ist.

Für Modell 1 stellen wir Mitarbeiter zumeist auf Mini- oder Midijob-Basis an. Der marktübliche Stundenlohn beträgt aktuell 15 € bis 18 € (rund 20 € mit Nebenkosten). In solch einem Modell kann auch ein relativ kleines Testzentrum bei guter Organisation pro Stunde zehn (Szenario 1) bis 30 Tests (Szenario 2) durchführen.

Für Modell 2 kalkulieren wir mit einem Stundenlohn von 27,50 € für die externen Mitarbeiter. In der Regel können wir dann aber auch schneller auf größere Personalressourcen zurückgreifen und somit eine höhere Testfrequenz (Szenario 2: 50 Tests pro Stunde) realisieren.

Tipp: Um solch hohe Testfrequenzen zu realisieren, sollten Sie Ihre administrativen Prozesse weitgehend mittels am Markt erhältlicher Softwaretools digitalisieren.

Übrigens: In unseren Zentren verbrauchen wir pro Test ein Paar Handschuhe sowie Flächendesinfektionsmittel und Putzpapier. Die persönliche Schutzausrüstung in Form von Einmalkitteln, FFP2-Masken, Kopfhauben, Schutzvisieren bzw. -brillen wechseln bzw. desinfizieren wir nur nach einem positiven Test bzw. ansonsten nach einer Arbeitsschicht.

Dr. Uwe Weidenauer, Apothekeninhaber, Geschäftsführer Gesundheit247 GmbH, 69469 Weinheim, E-Mail: awa@gesundheit247.academy

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2021; 46(12):6-6