Wer nicht handelt, muss zahlen

Wie Sie Verwahrentgelte minimieren


Thomas Hammer

Bankkunden mit einem hohen Guthaben müssen derzeit mit happigen Kosten durch Verwahrentgelte rechnen. Doch mit der richtigen Strategie lassen sich die teuren Strafzinsen zumindest senken – oder im Idealfall sogar ganz vermeiden.

Schon seit einigen Jahren müssen Banken Strafzinsen zahlen, wenn sie Guthaben bei der Europäischen Zentralbank (EZB) anlegen. Denn bereits 2014 hat die EZB einen Negativzins in Höhe von 0,1% für Guthaben von Geschäftsbanken eingeführt – und ihn vor knapp zwei Jahren auf 0,5% erhöht. Die Konsequenz für die Banken: Selbst wenn sie ihren Anlagekunden keinen Zins mehr zahlen, machen sie Verluste, sofern sie das ihnen anvertraute Geld bei der EZB parken.

Somit war es nur eine Frage der Zeit, bis die Banken den Negativzins an ihre Kunden weitergeben würden. Während davon zunächst Firmen- und vermögende Privatkunden mit hohen Guthaben betroffen waren, sind es mittlerweile immer mehr "Normalbürger", die für die Altersvorsorge oder größere Anschaffungen ein finanzielles Polster bilden wollen.

Wie die Tabelle 1 als aktuelle Stichprobe bei sieben bundesweit agierenden Banken zeigt, berechnen die Geldinstitute in der Regel ab einem Guthaben von 50.000 € oder 100.000 € einen Strafzins ("Verwahrentgelt") von derzeit zumeist 0,5%.

Uneinheitliche Konditionen

Eine Ausnahme unter den befragten Instituten ist lediglich die Apobank, die bislang noch auf ein Verwahrentgelt verzichtet.

Die Targobank verlangt statt eines Zinssatzes monatliche Fixgebühren, deren Höhe je nach Guthaben gestaffelt ist. So fällt zwischen 50.000 € bis unter 100.000 € ein monatliches Entgelt von 10 € an: Beträgt also das Guthaben z.B. 50.000 €, entspricht dies einem jährlichen Strafzins von 0,24% – während die Gebühr bei einem Guthaben von knapp unter 100.000 € nur noch 0,12% ausmacht.

Uneinheitlich sind die Konditionen auch, wenn es um die Frage geht, ob der Freibetrag

  • für einzelne Konten oder
  • für das Gesamtguthaben gilt.

Während etwa die Commerzbank alle Guthabenkonten eines Kunden aufsummiert, gewährt die Deutsche Bank den Freibetrag auf jedes einzelne Konto. Wer also bei der Deutschen Bank 90.000 € auf dem Girokonto und weitere 90.000 € auf einem Festgeldkonto liegen hat, muss kein Verwahrentgelt zahlen, weil der Freibetrag zweimal gilt.

Bei manchen Geldhäusern (z.B. der Targo- oder der Umweltbank) bleiben bestimmte Anlageformen, wie Festgeld- oder Sparkonten, bei der Ermittlung eines Verwahrentgelts unberücksichtigt. Einigkeit herrscht hingegen bei den befragten Banken, wenn es um Partnerkonten geht: Führen Eheleute gemeinsam ein Konto, erhalten sie nur den einfachen – und nicht den doppelten – Freibetrag.

Guthaben auf mehrere Banken verteilen

Prüfen Sie daher genau, ob Sie bei Ihren Bankanlagen mit Verwahrentgelten rechnen müssen – und werden Sie gegebenenfalls frühzeitig aktiv, um drohende Strafzinsen zu vermeiden.

Eine Möglichkeit: Verteilen Sie das angelegte Guthaben auf mehrere Kreditinstitute, und bleiben Sie mit dem Anlagebetrag jeweils unterhalb der Freigrenze. Das bringt zwar bei der Verwaltung von Banking-Daten und Freistellungsaufträgen einen gewissen Mehraufwand mit sich. Doch der lohnt sich allemal: Wer auf diese Weise 0,5% Verwahrentgelt auf ein Gesamtguthaben von 250.000 € vermeidet, spart pro Jahr 1.250 €.

Wenn Sie ohnehin einen Teil Ihrer Kapitalanlagen für Ihre Kinder vorgesehen haben, können Sie Verwahrentgelte vermeiden, indem Sie das entsprechende Guthaben schon an die nächste Generation übertragen. Ein weiterer Vorteil daran: Der Fiskus gewährt den Empfängern zehn Jahre nach einer Schenkung wieder den vollen Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Tipp: Sofern Ihre Kinder erst in einigen Jahren an das Guthaben kommen sollen, eignen sich für die Anlage am ehesten Festgeldkonten oder Sparbriefe, weil der Zugriff auf das angelegte Geld hier erst zum Fälligkeitstermin möglich ist.

Bei der Suche nach Kreditinstituten mit möglichst hohen Freigrenzen für das Verwahrentgelt kommen auch Banken in Betracht, die ihren Hauptsitz nicht in Deutschland haben. Manche von ihnen verzichten nicht nur komplett auf die Erhebung von Verwahrentgelten, sondern zahlen obendrein für Tages- oder Festgeldanlagen einen – wenn auch minimalen – Guthabenzins.

Einlagensicherung prüfen

Allerdings sollten Sie die Einlagensicherung kritisch prüfen, wenn Sie Ihr Geld einem ausländischen Kreditinstitut anvertrauen. Hier gelten zwar einheitliche Regelungen, sofern die Bank ihren Hauptsitz in einem Staat der Europäischen Union (EU) hat. Dann nämlich sind Guthaben auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten sowie Sparbüchern und Sparbriefen bis zu einem Betrag von 100.000 € gegen eine Bankenpleite geschützt. Für die finanzielle Absicherung ist jedoch nicht die EU als Staatengemeinschaft, sondern vielmehr der jeweilige Staat zuständig.

Generell gilt: Die Anlagesumme sollte stets niedriger sein als das Haftungslimit der Einlagensicherung.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der Heimatstaat der Bank über eine ausreichende Finanzkraft verfügt, um im Fall einer großen Bankenkrise alle betroffenen Anleger zu entschädigen.

Die Stiftung Warentest sieht dies kritisch: In ihrer Analyse zur sicheren Geldanlage in Europa stuft sie neben Deutschland die Benelux-Staaten, die skandinavischen Länder, Frankreich, Österreich sowie – außerhalb der EU – noch Großbritannien und die Schweiz als Bankenstandorte mit finanzstarker Einlagensicherung ein. Andere EU-Länder, wie die baltischen Staaten, Irland, die osteuropäischen EU-Staaten sowie die südeuropäischen Länder (z.B. Portugal, Spanien, Italien und Griechenland), erhalten von der Stiftung Warentest hingegen das Urteil "nicht empfehlenswert".

Langfristig sind Aktien besser

Wer seine Bankguthaben neu ordnet, um Verwahrentgelte zu vermeiden, sollte in diesem Zuge prüfen, ob Umschichtungen von Bankanlagen in Aktieninvestments sinnvoll sind. Auch so lassen sich Strafzinsen vermeiden, denn diese fallen nur auf Kontoguthaben, nicht aber auf den Aktien-, Anleihen- oder Fondsbestand im Wertpapierdepot an.

Selbst wenn man mögliche Verwahrentgelte nicht berücksichtigt, bieten Wertpapieranlagen, wie z.B. börsennotierte Indexfonds (ETF), auf lange Sicht bessere Renditechancen als Bankguthaben. Zwar lassen sich die durchschnittlich mehr als 8% Jahresertrag, die Anleger im Schnitt der vergangenen 50 Jahre mit DAX-Aktien erzielen konnten, nicht unbedingt in die Zukunft fortschreiben. Doch viele Aktienexperten erwarten für die kommenden Jahre durchschnittliche Aktienrenditen von etwa 4% bis 5% – das ist im Vergleich zum Null- oder gar Negativzins für Bankguthaben immer noch ein attraktiver Wert.

Allerdings sollten Sie bedenken, dass es an der Aktienbörse durchaus auch mal längere Verlustphasen geben kann. Damit eignen sich für die Umschichtung in Aktienanlagen nur diejenigen Anteile Ihres Vermögens, die Sie mit Blick auf die nächsten zehn bis zwölf Jahre nicht unbedingt benötigen.

Thomas Hammer, Freier Wirtschaftsjournalist, 75443 Ötisheim, E-Mail: th@hammertext.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2021; 46(17):14-14