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Recht kurz


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Bereits seit 1. Oktober gelten neue Regeln für Inkassokosten. Eine Neuregelung war überfällig, weil Inkassofirmen sich hier ein allzu lukratives Geschäft mit säumigen Zahlern aufgebaut hatten. Wer Rechnungen nicht bezahlt, bekommt gern Post von einem Inkassobüro. Oft werden dabei hohe Zusatzkosten fällig. Das ändert sich – ab dem 1. Oktober gilt ein neues Inkassorecht. Die Kosten werden dabei zum Teil gedeckelt.

Bisher haben Inkassofirmen, orientiert an den Gebühren von Rechtsanwälten, selbst bei Kleinforderungen bis 50 € in der Regel 76,44 € berechnet. Künftig dürfen es maximal 32,40 € sein. Bei Forderungen über 50 € zieht der Gesetzgeber ebenfalls einen Kostendeckel ein. So werden zum Beispiel bei einer Forderung von 500 € künftig in der Regel noch knapp 53 € an Inkassokosten fällig. Wer ein Schreiben bekommt, sollte diese Kosten prüfen.

Wer sicher ist, eine unberechtigte Forderung erhalten zu haben, sollte eine Zahlungsaufforderung unmissverständlich ablehnen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Will man sich erst vergewissern, sollte man dies gegenüber dem Inkassounternehmen klarstellen und die Rechnungsforderung an sich nicht direkt bestreiten. Wer seine Zahlungspflicht aber abstreitet, weil er meint, die Rechnung sei schon bezahlt, muss am Ende mit höheren Kosten rechnen, falls er sich doch irrt.

Ist die Forderung berechtigt, sollte man nach Erhalt des ersten Inkassoschreibens gleich zahlen. So sinken die Kosten. Die Kostensenkungen gelten nämlich nur für unbestrittene Forderungen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2021; 46(21):2-2