Ein neuer bürokratischer Geniestreich

Was ist ein Hashcode?


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Spätestens ab Anfang 2022 sind alle Apotheken mit dem Thema "Hashcode" befasst, muss dann doch jede Rezeptur mit einem solchen versehen werden – und weiterhin einem Z-Datensatz, welcher die eigentlichen Informationen zur Taxation enthält.

Die Älteren unter uns erinnern sich noch an die Zeiten, in denen eine Rezeptur handschriftlich auf der Rückseite des Rezeptblattes taxiert wurde – eine Rezepturposition unter der anderen, und Summenstrich darunter. Übrigens wurde auch schon zu diesen Zeiten hin und wieder mal retaxiert!

Im IT-Zeitalter sollte das anders laufen. Bislang war jedoch die Nachvollziehbarkeit der Rezepturen in computerlesbarer Form nur unzureichend gegeben. Genau da setzt nun das Verfahren des Z-Datensatzes in Verbindung mit dem Hashcode (oder auch Hashwert genannt) an. Der zentrale Teil ist der Z-Datensatz:

  • Der "Kopf" enthält eine eindeutige Transaktionsnummer (diese generiert das Warenwirtschaftssystem), das Institutionskennzeichen der Apotheke sowie das Datum der Abgabe (das ist prinzipiell mit Uhrzeit möglich, zurzeit auf 0 Uhr gestellt).
  • Danach folgt der für die Abrechnung relevante "Herstell-Datensatz". Für jeden Rezepturbestandteil gibt es eine Zeile, bestehend aus Pharmazentralnummer (PZN), Faktorkennzeichen und Faktor, Preiskennzeichen und Preis. Das ist in der Technischen Anlage 3 (TA3) definiert.

Damit ist die Rezeptur eindeutig charakterisiert. Die Krankenkassen erfahren insoweit über die PZN die tatsächlich eingekauften Packungen (auch wenn gemäß Hilfstaxe nach effektiv eingesetzten (Teil-)Mengen abgerechnet werden muss), nicht aber den realen, rabattierten Einkaufspreis. Dennoch werden die Rezepturen für alle Beteiligten wieder ein gutes Stück transparenter.

Der Hashcode als "virtuelle Heftklammer"

Es wäre unmöglich, diesen ganzen Z-Datensatz auf das Papierrezept aufzutragen. An dieser Stelle kommt der Hashcode ins Spiel. Er fungiert wie eine "virtuelle Heftklammer". Aus diesem Z-Datensatz wird ein 40-stelliger dezimaler Zahlencode ("Fingerprint") generiert, welcher auf dem Papierrezept aufgetragen wird und somit ebendiesen Z-Daten (die ja ebenfalls und tatsächlich elektronisch überliefert werden) eindeutig zugeordnet ist.

Da 40 Stellen nicht in eine Rezeptzeile passen, werden diese auf zwei Zeilen aufgeteilt und füllen die zweite und dritte der Rezept-Taxzeilen aus (Zeile eins enthält die klassische Taxe mit Sonder-PZN, Faktor und Bruttopreis). Diese 40-stellige Codenummer wird nun nach einem bestimmten Algorithmus gebildet – in diesem Fall dem MD-5-Verfahren, doch es gibt verschiedene andere. Ein Text (Z-Datensatz) wird dabei in einen 128 bit großen Binärzahlenwert und dieser dann in die 40-stellige Dezimalzahl konvertiert (Abbildung 1).

Diese Konversion ist eine Art "Fingerabdruck", aber keine Verschlüsselung (Kryptografie) im üblichen Sinn. Praktisch lässt sich der Ursprungstext über den o.a. Algorithmus eben doch nicht wieder herstellen.

Beim E-Rezept der Endstufe wird diese Verbindung nicht mehr nötig sein. Die "Querverknüpfung" lässt sich aus den elektronischen Rezeptdaten selbst herstellen, und der QR-Code (bzw. die im E-Rezept vorgesehenen Felder) benötigen den Umweg über diese Codierung nicht mehr.

Prof. Dr. Reinhard Herzog, Apotheker, 72076 Tübingen, E-Mail: Heilpharm.andmore@t-online.de

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2021; 46(22):14-14