Sozialversicherungsbeiträge 2022

Die neuen Eckwerte


Dr. Hubert Ortner

Jedes Jahr werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Lohnentwicklung angepasst. Das kann den Sozialkassen ganz elegant schöne Zusatzeinnahmen bescheren. Diesmal ist jedoch manches anders als sonst – die Nachwirkungen der Corona-Verwerfungen machen sich bemerkbar.

Diesmal gibt es zwei positive Nachrichten: Die Beitragssätze in allen Zweigen der Sozialversicherung bleiben erst einmal konstant. Damit entsteht insoweit kaum zusätzlicher Druck auf die Lohnnebenkosten. Minimale Mehrbelastungen für die Arbeitgeber drohen aus den zu erwartenden Erhöhungen der Krankenkassen-Zusatzbeiträge, was sich aber im unteren Promillebereich der Lohnsumme abspielt.

Dieses Maßhalten gilt auch für die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie verharren ebenfalls auf dem Niveau von 2021.

In der Rentenversicherung (West) sinken diese Bemessungsgrenzen sogar um 600 € jährlich bzw. 50 € monatlich, was den Pflicht-Rentenbeitrag um maximal 111,60 € p.a. senken kann. In den neuen Bundesländern steigt diese Grenze hingegen um eben jene 600 €, hier werden also diese 111,60 € mehr fällig – sofern man wiederum den Renten-Höchstbeitrag entrichtet, was für die meisten Apothekeninhaber zutrifft.

Grund für diese überraschend maßvollen Anpassungen ist die Lohnentwicklung im abgelaufenen Jahr. Sie war leicht rückläufig und betrug –0,34% in den alten Bundesländern und –0,15% im gesamten Bundesgebiet. Daran richten sich die Bemessungsgrenzen aus.

Hinweis: Eine nochmals ausführlichere Tabelle mit weiteren Erläuterungen finden Sie in diesem PDF.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2021; 46(24):13-13