Sonderausgabenabzug für Spenden

Vorsicht bei zweckgebundenen Zuwendungen


Helmut Lehr

Wer für steuerbegünstigte, insbesondere gemeinnützige Zwecke spendet, kann die Kosten regelmäßig als Sonderausgaben absetzen. "Muss" der Spendenempfänger die erhaltenen Mittel allerdings für einen bestimmten Zweck verwenden, wird das Finanzamt womöglich misstrauisch.

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