Leerstand im Mietobjekt

Rechtzeitig Grundsteuererlass beantragen


Helmut Lehr

Vermieter können die Grundsteuer im Allgemeinen als Mietnebenkosten abrechnen. Steht das Objekt (teilweise) leer, funktioniert das naturgemäß nicht. In diesem Fall können Sie allerdings noch bis Ende März einen Antrag auf Erlass der Grundsteuer stellen.

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