Säumniszuschläge und Umsatzsteuer-Zinsen

Rechtmäßigkeit darf bezweifelt werden


Helmut Lehr

Wenn Sie Ihre Steuern (versehentlich) zu spät zahlen, entstehen Säumniszuschläge. Ob dies rechtens ist, muss noch geklärt werden. Außerdem ist nach wie vor fraglich, ob Zinsen für Umsatzsteuernachzahlungen erhoben werden dürfen – auch für Altjahre.

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