Prof. Dr. Reinhard Herzog

Von der großen Politik in die "kleine Offizin":

Wir erleben gerade eine Eskalationsspirale, in der sogar das "ganz große Besteck" und vormals Undenkbares auf den Tisch gepackt werden. Doch wann kann eine hochgradige Eskalation in Ihrem täglichen Leben womöglich auch einmal sinnvoll sein?

Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 5/2022:

Bei der Installation einer keimreduzierenden UV-Lampe gilt es einiges zu beachten. Vorneweg steht der Schutz vor etwaigen Schädigungen der Kunden und noch mehr der dauerhaft ausgesetzten Mitarbeiter; arbeitsschutzrechtliche Aspekte (Freigabe für welche Räumlichkeiten?) nehmen also den ersten Teil der Prüfung ein. Als nächstes ist der Wirkungsbereich zu quantifizieren; die Wirkung nimmt im Quadrat zum Abstand von der Lichtquelle ab, und es ist eine gewisse Mindestleistung (Bestrahlungsstärke) in Watt pro cm2 erforderlich. In welchem räumlichen Bereich ist das machbar? Wird Luft z.B. gezielt an den Lampen vorbeigeführt, wie hoch ist der Volumenstrom im Verhältnis zum Raumvolumen? Schauen Sie zudem auf die Lampen-Lebensdauer und Austauschbarkeit, den Energieverbrauch sowie Umweltaspekte (enthaltene Schadstoffe?).

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