Umsatzsteuerfreie Wohnungsvermietung

Vorsteuerabzug für die Heizungsanlage


Helmut Lehr

Die langfristige Vermietung von Wohnungen ist laut gesetzlicher Vorgabe umsatzsteuerfrei. Für einzelne Mietnebenkosten wie z.B. Heizung und Warmwasser gilt dies womöglich nicht. Dies könnte bei der Anschaffung/Renovierung der Heizungsanlage interessant werden.

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