Ordnungsgemäße Bewirtungsbelege

Finanzverwaltung überzieht


Helmut Lehr

Den Restaurantbesuch mit Geschäftsfreunden können Sie steuerlich absetzen – zumindest teilweise (70%). Dazu benötigen Sie allerdings eine ordnungsgemäße Rechnung. Diese kann nach aktueller Rechtsprechung auch handgeschrieben sein.

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