Photovoltaikanlage als steuerliche „Liebhaberei“

Gilt das auch für die Umsatzsteuer?


Helmut Lehr

Kleinere Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10,0 kW/kWp dürfen Sie für einkommensteuerliche Zwecke neuerdings als Privatsache behandeln. Wenn Sie dies auch für die Umsatzsteuer anstreben, dann gilt es jedoch, einige Fallstricke zu beachten.

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