Prof. Dr. Reinhard Herzog

Momentan scheint sich die Corona-Front ja wieder zu entspannen:

Die offiziellen Inzidenzen sinken kräftig, und der ein oder andere denkt sicher über lockerere Maßnahmen nach (Masken!?). Doch was ist von den offiziellen Inzidenzwerten jetzt noch zu halten, was sind bessere Anhaltswerte für ein (lokales) Infektionsgeschehen und wie können Sie überschlagen, wie viele Infizierte wohl täglich unter Ihren Kunden sind, bei bekannter Bonkundenzahl?

Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 8/2022:

Bei einer Index-Miete, die erst bei "Sprüngen" von z.B. fünf oder zehn Prozentpunkten oberhalb eines Basiswertes angepasst wird, findet für den Vermieter natürlich keine exakte Kompensation der Inflation statt, da ja bis zum Erreichen des Schwellenwertes bereits eine inflationäre Entwertung geherrscht hat, die eben nicht kompensiert wurde. Deshalb gibt es auch 1:1-Indexierungen, die jährlich (!) eine Anpassung vorsehen und für den Vermieter vorteilhafter sind. Gerade in gewerblichen Profi-Mietverträgen lassen sich starke Mieter teilweise aber nur auf eine abgeschwächte Weitergabe des Verbraucherpreisindex ein, so wird dieser z.B. nur zu 75% weitergegeben. All diese Möglichkeiten gibt es.

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