Steuerbegünstigter Sachbezug

Gutscheine und Geldkarten


Helmut Lehr

Die Sachbezugsfreigrenze wurde zu Beginn des Jahres auf 50 € pro Monat erhöht. In der Praxis muss zunächst allerdings genau geprüft werden, in welchen Fällen überhaupt ein begünstigter Sachbezug vorliegt. Das Bundesfinanzministerium hat sich kürzlich dazu geäußert.

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