Doppelte Haushaltsführung

Zweitwohnungsteuer ist abzugsfähig


Helmut Lehr

Die Kosten für die Unterkunft im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sind bis maximal 1.000 € pro Monat steuerlich abzugsfähig. Eine eventuell zu zahlende Zweitwohnungsteuer wird nach aktueller Rechtsprechung nicht von der Begrenzung erfasst.

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