Abzugsfähige Unterhaltszahlungen

Neue Verlautbarung der Finanzverwaltung


Helmut Lehr

Unterhaltszahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abziehbar. Die gesetzliche Unterhaltspflicht spielt dabei eine entscheidende Rolle. Das Bundesfinanzministerium hat seine maßgebende Verwaltungsanweisung nun überarbeitet.

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