Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zahlt der Fiskus auch für die Müllabfuhr?


Helmut Lehr

Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es eine 20%ige Steuerermäßigung, die bis maximal 4.000 € pro Jahr genutzt werden kann. Was im Einzelnen alles dazu zählt, ist teilweise umstritten. Über Müllabfuhrkosten entscheidet nun der Bundesfinanzhof.

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