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Recht kurz


Dr. Hubert Ortner

Die Insolvenz des Rechenzentrums AvP war für viele Apotheker ein schwerer finanzieller Schlag. Dennoch sollten die betroffenen Pharmazeuten – trotz ausgebliebener Zahlungen – Umsatzsteuer in voller Höhe abführen. Dagegen hat die Treuhand Hannover für einen Mandanten ein Musterverfahren gegen das Finanzamt vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg angestrengt. Davor waren die Einsprüche flächendeckend abgewiesen worden.

Die von der Finanzverwaltung vorgetragene Begründung war aus Sicht der Treuhand Hannover unzutreffend, da sie auf einer nicht mehr europarechtskonformen umsatzsteuerrechtlichen Entgeltdefinition fußte. Die Klage wurde mit der aus Sicht der Treuhand Hannover zweifelhaften Europarechtskonformität der von der Verwaltung angeführten umsatzsteuerrechtlichen Entgeltdefinition begründet. In der Zwischenzeit haben unzählige Finanzämter in der ganzen Bundesrepublik Einspruchsverfahren mit dem Hinweis auf das beim Finanzgericht Baden-Württemberg anhängige Musterverfahren ruhend gestellt.

Am 31. März 2022 fand schließlich die mündliche Verhandlung statt. Dort wurde ein erster Teilerfolg errungen. Denn das beim Finanzgericht anhängige Musterverfahren endete mit einer Revisionszulassung, die der betroffene Mandant auch wahrnehmen möchte. Die Treuhand Hannover wertete dies als großen Teilerfolg, weil eine direkte Revisionszulassung in finanzgerichtlichen Verfahren die große Ausnahme ist, und kündigte an, Revision beim Bundesfinanzhof einzulegen.

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