Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Müssen Sie die Prämie fürs E-Auto versteuern?


Helmut Lehr

Halter eines E-Autos können die „eingesparten Treibhausgase“ zu Geld machen. Ist das Fahrzeug allerdings dem Betriebsvermögen zugeordnet, hält der Fiskus die Hand auf. Worauf Sie in diesem Kontext besonders achten sollten, das fasst der nachfolgende Artikel zusammen.

Mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können Sie als Halter eines E-Autos oder elektronischen Leichtfahrzeugs (z.B. E-Roller) jährlich mehrere Hundert Euro „dazuverdienen“. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet nämlich bestimmte Firmen, die die THG-Quote nicht erfüllen, die durch sie verursachten Treibhausgase um einen bestimmten Mindestanteil zu senken – und das geht u.a. durch Zukauf von eingespartem CO2 eines Ladepunktbetreibers.

Auch als Halter eines E-Fahrzeugs gelten Sie bereits als Ladepunktbetreiber und können seit Beginn des Jahres Ihre THG-Quote weiterveräußern – nach derzeitigem Stand bis zum Jahr 2030. Dies gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird, bzw. gekauft, geleast oder „finanziert“ wurde. Die maximale Vergütung richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Die Höhe der Einsparung wird jedes Jahr typisiert neu berechnet.

Neben einer Eigenvermarktung gibt es bereits mehrere Ankäufer der THG-Quote, bei denen sich Fahrzeughalter registrieren können.

Hinweis: Grundsätzlich dürfte es sich für „Otto Normalverbraucher“ anbieten, seine eingesparten Emissionen über einen gewerblichen Anbieter zu verkaufen. Diese bündeln als Zwischenhändler die CO2-Minderung und verkaufen sie im Paket weiter.

Private Einnahmen

Gehört Ihr Elektrofahrzeug zum Privatvermögen, könnte der Weiterverkauf der Quote als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist die THG-Quote nämlich ein handelbares (immaterielles) Wirtschaftsgut. Private Veräußerungsgeschäfte sind allerdings nur dann steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr beträgt.

Unter einer Anschaffung im steuerlichen Sinne ist allgemein der entgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts von einem Dritten zu verstehen. Die THG-Quote wird jedoch nicht entgeltlich erworben, da sie durch die eingesparten THG-Emissionen der geschätzten Strommenge sowie dem Nachweis der Zulassungsbescheinigung jährlich neu entsteht. Die Anschaffung des Fahrzeugs ist für steuerliche Zwecke insoweit nicht maßgebend.

Hinweis: Vor diesem Hintergrund kam die Finanzverwaltung nach längerer interner Diskussion jetzt erfreulicherweise zu dem Ergebnis, dass der Verkauf der THG-Quote im Privatbereich nicht der Einkommensteuer unterliegt (vgl. Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Kurzinfo vom 29.3.2022, AZ: S 2240/S 2256/S 2257A – St 32 1, St 31 4, St 31 5).

E-Fahrzeug im Betriebsvermögen

Zählt Ihr Elektroauto zum steuerlichen Betriebsvermögen, sieht die Sache leider anders aus: In dem Fall vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass für die Zahlung die allgemeinen Besteuerungsregeln gelten. Soll heißen: Einnahmen, die mit einem betrieblichen Fahrzeug erzielt werden, gehören zu den einkommensteuerpflichtigen Betriebseinnahmen.

Hinweis: In diesem Fall können Sie sich auch nicht darauf berufen, dass die Quote von Ihnen nicht entgeltlich erworben wurde.

Internet-Tipp

Übersicht von Ankäufern der THG-Quote

Helmut Lehr, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, 55437 Appenheim

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2022; 47(14):18-18