Was es bei Eigenschäden zu beachten gilt

Wenn’s kracht und die Versicherung abwinkt


Michael Jeinsen

Gegen Haftpflicht- und Werteschäden sind Apotheker versichert. Doch wie sieht es mit Eigenschäden aus? Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie klären, wer in Ihrer Police als sog. „Repräsentant“ – d.h. Mitarbeiter, für deren Missgeschicke Sie als Inhaber aufkommen müssen – gilt.

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