Restnutzungsdauer von Gebäuden

Mit Gutachten schneller abschreiben


Helmut Lehr

Die Anschaffungs-/Herstellungskosten eines Gebäudes werden steuerlich (nur) über die jährliche Abschreibung berücksichtigt. In Einzelfällen können Sie die gesetzlich vorgesehenen Prozentsätze allerdings widerlegen und höhere Beträge geltend machen.

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten des AWA zugänglich.

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber AWA-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt:
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem gewählten Passwort anmelden.

Jetzt registrieren