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Recht kurz


Dr. Hubert Ortner

Masken werden im nächsten Pandemie-Herbst und -Winter wieder eine zentrale Rolle spielen. Wer der Maskenpflicht entkommen will, findet im Internet Blanko-Bescheinigungen von Ärzten, die ohne Untersuchung bestätigen, dass aus medizinischen Gründen das Tragen eines Mundschutzes nicht ratsam sei. Ein Mann muss sich dafür nun strafrechtlich verantworten. Er hatte eine solche Bescheinigung aus dem Web heruntergeladen, die als "Ärztliches Attest" überschrieben war. Der Angeklagte zeigte das Formular gegenüber der Polizei vor, die ihn auf die Pflicht hingewiesen hatte, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Das Landgericht Hannover verurteilte den Mann bereits im Dezember 2021 wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses nach §279 des Strafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Der Angeklagte zog daraufhin in die nächste Instanz. Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Urteil vom 27.06.2022 (AZ: 2 Ss 58/22) nun bestätigt, dass die Verwendung eines derartigen "Blanko-Attests" strafbar sein kann. Dieses Formular habe den Anschein einer gültigen ärztlichen Bescheinigung gehabt, obwohl keine Untersuchung stattgefunden hat – deshalb sei das Attest unrichtig gewesen.

Der Celler Strafsenat hat das Urteil aus Hannover aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen. Dieses muss prüfen, ob das Formular mit einer Unterschrift des Arztes versehen war. Auch die Strafzumessung soll das Landgericht noch näher begründen. Der Beschluss ist rechtskräftig.

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