Neue Verwaltungsanweisung zur Bauabzugsteuer

Was Sie als Auftraggeber beachten sollten


Helmut Lehr

Wenn Sie Handwerker beauftragen und der Auftragswert eine bestimmte Summe erreicht, müssen Sie auch an die Bauabzugsteuer denken. Das Bundesfinanzministerium hat seine fast 20 Jahre alte Verwaltungsanweisung nun aktualisiert. Das Thema rückt damit wieder in den Fokus.

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