Steuerklasse II und Ehegattensplitting

Wenn Alleinerziehende heiraten


Helmut Lehr

Alleinstehende mit Kind können unter bestimmten Voraussetzungen einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 4.008 € steuerlich geltend machen ("Steuerklasse II"). Dies funktioniert nach aktueller Rechtsprechung selbst dann, wenn nach der Hochzeit das Splittingverfahren beantragt wird.

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