Prof. Dr. Reinhard Herzog

Heute mal wieder etwas zum Staunen und "Querdenken":

Manche – keineswegs nur halbseidene Gestalten – wünschen sich ja Kryptowährungen wie den Bitcoin als offizielles Zahlungsmittel herbei (bzw. praktizieren das selbst sogar schon). Wenn Sie Ihre Stromrechnung mit Bitcoin bezahlen würden (Annahme: 1 BTC = 20.000 €, eine Kilowattstunde koste 0,35 €), wie sähe das Verhältnis Ihres Stromverbrauchs zum "Mining" (= der Stromverbrauch zum "Schöpfen") eben dieses Bitcoin-Betrages so in etwa aus?

Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 16/2022:

Das vollständige Verweigern der Erstattung eines Hochpreisers durch die gesetzlichen Krankenkassen gehört sicher zu den Worst-Case-Ereignissen in einer Apotheke. Das zeigt diese Rechnung. Ein typischer Hochpreiser von 4.000 € Brutto-Taxpreis (entspricht rund 3.255 € Apotheken-Einkaufswert netto) bringt, mit 6,86 € GKV-Festzuschlag und angenommen 30 € Großhandelsrabatt, einen Stückertrag von etwa 134,50 € ein. Bei einer Komplett-Retaxation büßen Sie in jedem Fall ebenjene 3.255 € Einkaufswert ein, und allein für deren Kompensation brauchen Sie 24 ebensolche anstandslos durchlaufende Hochpreiser. Damit haben Sie immer noch ohne jeden Gewinn oder eine sonstige Kostendeckung gearbeitet.

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