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Recht kurz


Dr. Hubert Ortner

2018 hatte das Landgericht Essen im Strafverfahren den Bottroper Apotheker Peter S. aufgrund der jahrelangen Versorgung Krebskranker mit unterdosierten Arzneimitteln wegen "Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz" zu einer zwölfjährigen Haftstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt. Das Urteil wurde später vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt. Zudem hatte die Bezirksregierung Münster dem Mann im Dezember 2020 die Approbation als Apotheker für immer entzogen.

Dagegen hatte Peter S. geklagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat Ende August entschieden, dass er seine Approbation nicht zurückbekommt. Die 18. Kammer wies die Klage des Apothekers gegen den Widerruf seiner Approbation vom Dezember 2020 durch die Bezirksregierung zurück.

Das Verwaltungsgericht stützte sich in großen Teilen auf die Gründe, die auch zur strafrechtlichen Verurteilung des Apothekers geführt hatten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der jetzt 52-Jährige sich eines Verhaltens schuldig gemacht habe, das auf seine "Unzuverlässigkeit" und "Unwürdigkeit", den besonders verantwortungsvollen Beruf des Apothekers auszuüben, schließen lasse. Kurz: Er sei "ungeeignet, diesen Beruf auszuüben", betonte der Vorsitzende Richter. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Strafgerichtsurteil ist aber noch anhängig.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Kläger kann einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht stellen.

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