Kindergeld/Kinderfreibetrag

Sprachaufenthalt im Ausland


Helmut Lehr

Volljährige Kinder werden bei den Eltern insbesondere dann steuerlich berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Zur Berufsausbildung zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Sprachkurse im Ausland. Wir erklären Ihnen, was es zu beachten gilt.

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