Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Finanzierungskosten im weitesten Sinne


Helmut Lehr

Aufwendungen für die Herstellung eines vermieteten Objekts sind steuerlich (nur) über die Abschreibung berücksichtigungsfähig. In bestimmten Fällen können "Planungs- und Baubetreuungsleistungen" allerdings sofort abziehbare Finanzierungskosten sein.

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