Verkauf des Geschäftswagens

Karlsruhe urteilt über Veräußerungsgewinn


Helmut Lehr

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs müssen Sie den beim Verkauf Ihres Geschäftswagens erzielten Gewinn („stille Reserven“) voll versteuern. Ob das tatsächlich zutreffend ist, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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