Mietverhältnis mit nahen Angehörigen

Geringfügige Mängel steuerlich unbeachtlich


Helmut Lehr

Wer Wohnraum an nahe Angehörige (insbesondere Kinder) vermietet und dabei steuerliche Verluste erzielt, wird vom Finanzamt ganz genau geprüft. Das Mietverhältnis muss dem sog. "Fremdvergleich" standhalten. Übertreiben darf es der Fiskus dabei aber nicht.

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