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Recht kurz


Dr. Hubert Ortner

Was gospring.de für die Männergesundheit ist, ist mysummer.de für die Frauengesundheit. Hinter beiden steht die Wellster Health-tech Group GmbH in München. Bei beiden Plattformen reicht es, einen Fragebogen auszufüllen, der sodann von "Ärzten" geprüft wird – und schon wird das gewünschte Arzneimittel versendet bzw. ausgeliefert.

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat Wellster über ihren Rechtsanwalt Morton Douglas unlängst aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Konkret beanstandete er zwei aus seiner Sicht klar wettbewerbswidrige Angebote:

Zum einen wurde unter der Überschrift "Kondom geplatzt? Sexpanne gehabt?" für den Erwerb der "Pille danach" geworben. Dabei wurde die Nutzerin aufgefordert, einen Fragebogen auszufüllen, an dessen Ende sie dann das Notfallkontrazeptivum EllaOne erhalten kann. Allerdings verbietet §10 Abs. 2 Heilmittelwerbegesetz (HWG) die Werbung für Notfallkontrazeptiva außerhalb der Fachkreise.

Zum zweiten beanstandete Douglas, dass für die Akutbehandlung einer Blasenentzündung das verschreibungspflichtige Arzneimittel Fosfomycin Aristo beworben wurde. Auch hier reichte das Ausfüllen eines Online-Fragebogens. Dies monierte der Anwalt ebenfalls als Verstoß gegen das heilmittelwerberechtliche Werbeverbot außerhalb der Fachkreise (§10 Abs. 1 HWG).

Tatsächlich hatte die AKNR Erfolg: Die Wellster Healthtech Group GmbH hat bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben.

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