Vermietung und Verpachtung

Arbeiten am Gebäude


Helmut Lehr

Kosten für Renovierungen und Baumaßnahmen an vermieteten Objekten sind grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig – entweder sofort oder im Wege der Abschreibung. Sogenannte anschaffungsnahe Aufwendungen können sich jedoch als Steuerfalle entpuppen.

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